Ab dem 1. Januar 2026 stellt die Postbank die sog. Zahlungsanweisung zur Verrechnung endgültig ein. Damit entfällt die Möglichkeit der Barauszahlung von Sozialleistungen für Menschen ohne Konto über eine Postbankfiliale. Die Bundesagentur für Arbeit wird nun eine Bezahlkarte zur Verfügung stellen, die wie eine Debitkarte eingesetzt werden kann.
Ab dem 1. Januar 2026 stellt die Postbank die sog. Zahlungsanweisung zur Verrechnung endgültig ein. Damit entfällt die Möglichkeit der Barauszahlung von Sozialleistungen für Menschen ohne Konto über eine Postbankfiliale. Die Bundesagentur für Arbeit wird nun eine Bezahlkarte zur Verfügung stellen, die wie eine Debitkarte eingesetzt werden kann.
Bisher konnten sich Menschen ohne Konto ihre Sozialleistungen mittels Scheck bei der Postbank in bar auszahlen lassen, was künftig entfallen wird. Die Problematik schildert die BAGW hier: Digitalisierung schreitet voran – wohnungslose Menschen bleiben zurück.
Als Alternative für Menschen ohne Konto soll nun eine Bezahlkarte zur Verfügung gestellt werden. Erhältlich ist die Bezahlkarte bei den Arbeitsagenturen und gemeinsamen Einrichtungen.
Die Regelung gilt zunächst für ein Jahr.
Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der aktuellen Fachinformation des Paritätischen Gesamtverbandes:
Wegfall der Zahlungsanweisung zur Verrechnung - Bezahlkarte als Alternative
Bitte informieren Sie uns über die Erfahrungen bzw. Rückmeldungen Ihrer Klient*innen zur Ausgabe und Anwendung der Bezahlkarte in der Praxis: ist sie praktikabel, wie läuft es, wo gibt es Probleme?
Kontakt im Paritätischen Sachsen:
Alexandra Poppe
Referentin Besondere Lebenslagen
Telefon: 0351/ 82871 151
E-Mail: alexandra.poppe@parisax.de