Entwicklung eines sächsischen Konzeptes für den Inklusionsprozess in der Kindertagesbetreuung

Informationen zum aktuellen Stand der Entwicklung eines sächsischen Konzeptes für den Inklusionsprozess in der Kindertagesbetreuung.

14.02.2024

Im November 2023 wurde der, nach einer Auftaktveranstaltung 2019 unterbrochene Prozess zur Entwicklung eines sächsischen Konzepts für den Inklusionsprozess in der Kindertagesbetreuung wieder aufgenommen.

Es wurde eine Arbeitsgruppe mit Vertreter*innen aus Praxis, Wissenschaft, Politik und Verwaltung einberufen. Damit wird dem im „Sächsischen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ (2017) und dem im „Siebenter Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen“ (2023) formulierten Auftrag entsprochen.

Ziel ist es, ein Inklusionskonzept für die Kindertagesbetreuung zu erstellen, welches die erforderlichen Maßnahmen und Schritte für eine inklusive Kindertagesbetreuung in Sachsen koordinieren, strukturieren und abbilden soll.

In drei Arbeitsgruppen werden bis Ende April 2024 verschiedene Themenfelder bearbeitet. Die Grundlage der den Themenfeldern zugeordneten Maßnahmen bilden der Sächsische Landesaktionsplan (SLAP) sowie Ergebnisse des Landesmodellprojektes „Inklusion in Kindertageseinrichtungen – eine Kita für alle“.

Folgende Themenfelder werden von den Arbeitsgruppen aufgegriffen:

  1. Professionalisierung, inklusives Bildungsverständnis
  2. Bedarfsplanung, Gewährleistung bedarfsgerechter Angebote zur inklusiven Kindertagesbetreuung
  3. Gewährung erforderlicher personeller, sächlicher, fachlicher Unterstützungsleistungen
    • Für alle Kinder
    • Für Kinder mit Entwicklungsrisiken und besonderem  Unterstützungsbedarf aber ohne Anspruch auf Eingliederungshilfe und
    • Für Kinder mit Behinderung und Anspruch auf Eingliederungshilfe
  4. Räumliche Rahmenbedingungen
  5. Kooperation mit Schule im Übergang Kita/Schule sowie zwischen Schule und Hort
  6. Inklusion in der Kindertagespflege
  7. Öffentlichkeitsarbeit, Beteiligung Eltern

Bis August 2024 sollen inhaltliche Weiterentwicklungsbedarfe für eine inklusive Förderung in der Kindertagesbetreuung sowie die Fortschreibung der Sächsischen Kita-Integrationsverordnung identifiziert und dem Sächsischen Landtag ein Zwischenbericht vorgelegt werden.

Daher ergibt sich folgende ambitionierte Zeitschiene:

  • Nov. 2023 Auftaktveranstaltung
  • Januar bis April 2024 Arbeit in Arbeitsgruppen
  • 30. Mai 2024 Abschlussveranstaltung
  • Konzepterstellung
  • Vorlage eines Zwischenberichts zur Förderung der Inklusion

Über die Liga ist der Paritätische (Referat Bildung und Teilhabe) am Prozess beteiligt und setzt sich insbesondere im Themenbereich 3 für entsprechende Rahmenbedingungen und erforderliche personelle, sächliche sowie fachliche Unterstützungsleistungen ein. Im Themenbereich 1 geht es aktuell um Qualifikations- und Professionalisierungsanforderungen.

Offen ist derzeit noch eine sich im inklusiven Bildungsverständnis wiederspiegelnde Zielrichtung des Freistaates. Im Siebenten Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen schätzt das SMK ein, dass die Betreuung aller Kinder in integrativen Kindertageseinrichtungen aufgrund der Personalsituation und des Qualifizierungsstandes derzeit nicht realistisch ist und heilpädagogische Einrichtungen und Gruppen bestehen bleiben. Eine inklusive Betreuung wird langfristig angestrebt „wobei weiterhin jedes Kind die seinem individuellen Bedarf entsprechende Förderung erhalten soll.“ (Siebenter Bericht zur Lage von Menschen mit Behinderungen, S. 70). Neben dem Konzept für den Inklusionsprozess und der Umsetzung struktureller Maßnahmen braucht es für den gemeinsamen Weg jedoch ein klares Bekenntnis zur inklusiven Kindertagesbetreuung für jedes Kind, wie es im Landesmodellprojektes „Inklusion in Kindertageseinrichtungen – eine Kita für alle“ formuliert wird:

Inklusion, hier im Speziellen die inklusive Pädagogik, ist eine Grundidee des menschlichen Zusammenlebens: JEDER  Mensch hat das Recht auf Teilhabe, gute Bildung und einen Platz in der Gesellschaft….Die Institutionen müssen sich an die Bedürfnisse der Nutzer*innen anpassen und nicht umgekehrt.“ (Praxisbuch Inklusion in sächsischen Kitas, 2019, S. 8)

Hintergrund:

Im Jahr 2017 hat die Sächsische Staatsregierung einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen.

Im Rahmen dieses Aktionsplanes wurden Handlungsbedarfe benannt und zwölf Maßnahmen zur Prozessentwicklung, für die Normenkontrolle – und anpassung, zur Sensibilisierung aller Beteiligten sowie zur Beratung und Betreuung für die Frühkindliche Bildung konkretisiert. Mit der Konzeptentwicklung für den Inklusionsprozess sollte zudem eine Arbeitsgruppe aus Vertreter*innen von Praxis, Wissenschaft, Politik und Verwaltung einberufen werden.

https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/11025

Wesentlich für den Prozess sind die Erfahrungen aus dem Landesmodellprojekt „Inklusion in Kindertageseinrichtungen – eine Kita für alle“ (1. Phase 2013 bis 2016, 2. Phase 2017 bis Ende 2019)

https://www.kita-bildungsserver.de/publikationen/materialien-fuer-die-praxis/aktuelle-materialien-fuer-die-praxis/inklusion-in-kindertageseinrichtungen-eine-kita-fuer-alle-ein-praxisbuch/

Im August 2023 wurde der Siebente Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen veröffentlicht, der die benannten Maßnahmen evaluierte.

Positiv zu bewerten ist, dass sich zahlreiche Kindertageseinrichtungen auf den Weg zur Inklusion gemacht haben. Für diesen Prozess sind umfangreiche Systemveränderung und umfassende Ressourcenbereitstellung erforderlich. Personelle, finanzielle sowie Anforderungen zur räumlichen/baulichen Ausstattung und hinsichtlich der Qualifikation können derzeit nicht jedem Einzelfall entsprechen.

Im Ergebnis des Berichtes befinden sich die meisten im Aktionsplan benannten Maßnahmen in der Umsetzung oder Vorbereitung der Umsetzung. Zwei Maßnahmen (Ermöglichung von Therapien in allen Kitas auf der Basis von interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Frühförderung und Therapeuten sowie die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen als Experten für die zu schaffenden Bedingungen bei der inklusiven Betreuung) werden nicht weiter verfolgt.

Im Ergebnis werden zwei Maßnahmen benannt: 1 - Einbeziehung der Inklusion in der Kindertagesbetreuung bei der Evaluierung und Fortschreibung des Sächsischen Bildungsplanes und – 2- der Abschluss der Entwicklung eines sächsischen Konzepts zum Inklusionsprozess in der Kindertagesbetreuung und Unterstützung der Umsetzung in der Fläche. Hierbei sollen die räumlichen Anforderungen an inklusive Kindertageseinrichtungen einbezogen werden.

https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/43000