Ergänzungen zur Fachinformation „Förderaufruf Richtlinie Integrative Maßnahmen“

Bis zum 31.07.2025 können Projektanträge (Antrag auf Gewährung einer Zuwendung FRL Integrative Maßnahmen) gestellt werden.

16.07.2025

Nach dem Beschluss des Sächsischen Landtages zum Doppelhaushalt 2025 / 2026 besteht auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, Fördermittel für integrationsfördernde Einzelprojekte im Rahmen der Fördersäule B zu beantragen.

Ziel ist es, Maßnahmen zur Verbesserung der Integration und Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie zur Stärkung ihrer Selbstwirksamkeit zu fördern. Die Projekte leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt von Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte. Sie stärken die gegenseitige Akzeptanz, wirken Fremdenfeindlichkeit entgegen und schaffen Räume der Unterstützung, des gemeinsamen Tuns und des Austauschs.

Wichtig: Der Antrag muss bis spätestens 31. Juli 2025 für Projekte im Jahr 2026 bei der zuständigen Bewilligungsstelle SAB eingereicht werden. Dazu sollen die aktuell eingestellten Unterlagen der Sächsischen Aufbaubank genutzt werden.

Weitere Informationen unter Startseite Integrative Maßnahmen - Integrative Maßnahmen - sachsen.de