Ergebnisse der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses vom 27. März 2024

In der Sitzung stellten das SMS, die Stadt Leipzig und die AGJ den Vorbereitungsstand für den Kinder- und Jugendhilfetag 2025 in Leipzig vor. Der Sozialstrukturatlas 2024, die Änderung der VwVErlJugHiE und die Stellungnahme zum Entwurf für eine 3. Änderung zum LJHG waren Beschlussgegenstand der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses.

03.04.2024

Der 18. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag wird vom 13. bis 15. Mai 2025 in Leipzig stattfinden. Veranstalter sind die Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendhilfe (AGJ), der Freistaat Sachsen und die Stadt Leipzig. Sie informierten in der Sitzung am 27. März über den Stand der Vorbereitung. Sachsen und Leipzig werden als Mitveranstalter jeweils eigene Präsentationsflächen auf der Fachmesse und auch Fachveranstaltungen haben. Vorschläge für eigene Messestände und Veranstaltungen nimmt die AGJ über ihre Mitgliedsverbände bis zum 03. Mai 2024 entgegen. Für die Anmeldungen von Präsentationen im Rahmen des Sachsen-Forums auf der Fachmesse ist im Verlauf des Jahres noch Zeit. Sachsen informiert dazu online unter: https://www.djht2025.sachsen.de/

Heiko Ecke stelle dem Landesjugendhilfeausschuss die Eckpunkte des nächsten Sozialstrukturatlas für die Jugendhilfe in Sachsen vor. Die Unterausschüsse des LJHA wurden mit der Befassung beauftragt, um Schlussfolgerungen für die Leistungsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen herauszuarbeiten. Der Sozialstrukturatlas wird nach barrierefreiem Layout als Datei veröffentlicht werden. Er wird einen Überblick über die sozialstrukturellen Entwicklungen und die Entwicklung bei der Leistungsgewährung enthalten und in entsprechende Entwicklungs- und Belastungsprofile der 13 örtliche öffentliche Träger der Jugendhilfe münden, die für die örtliche Jugendhilfeplanung und die Leistungsentwicklung relevant sind.

Eine Veränderung beim Sitz der SPD, dass Ralf Wätzig als Mitglied ausschied und statt seiner nun Sophie Koch als stimmberechtigtes Mitglied mitarbeitet, wurde durch Beschlüsse auf die Mitgliedschaft in den Unterausschüssen für Jugendhilfeplanung und Jugendarbeit sowie für Kindertagesbetreuung angewandt.

Der Unterausschuss Hilfe zur Erziehung/Frühe Hilfen wurde beauftragt, eine fachliche Stellungnahme zum vorliegenden Änderungsentwurf der Verwaltungsvorschrift des SMS über die Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb von Jugendhilfeeinrichtungen (VwVErlJugHiE) abzugeben. Das SMS beabsichtigt einige Änderungen, die die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in erlaubnispflichtige Jugendhilfeeinrichtungen erleichtern sollen. Der Unterausschuss wird sich in der seiner Sitzung am 12. April mit der Stellungnahme befassen.

Der Landesjugendhilfeausschuss nahm die in seinem Auftrag von den Unterausschüssen für Jugendhilfeplanung/Jugendarbeit und für Hilfe zur Erziehung/Frühe Hilfen bereits im Dezember 2023 erarbeitete Stellungnahme zum 3. Änderungsentwurf zur Änderung des Landesjugendhilfegesetzes zur Kenntnis. Damit wird die Stellungnahme öffentlich. Sie ist als Dokument beigefügt. Der Stellungnahme wurden die vorgesehenen Änderungen für Mitglieder von Selbstvertretungen nach § 4a SGB VIII in den Jugendhilfeausschüssen sowie für die Struktur und Finanzierungsregelungen zur unabhängigen Ombudschaft nach § 9a SGB VIII in Sachsen begrüßt und darüber hinaus weitere Änderungen gefordert. Dabei ging es auch um die Forderung, die staatliche Jugendhilfeförderung für die Leistungen nach §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII landesgesetzlich zu verankern. 

Das SMS hat in der Sitzung darüber informiert, dass die geänderte Förderrichtlinie Schulsozialarbeit in Sachsen im zweiten Quartal im Kabinett der Staatsregierung beschlossen werden soll. Der Ausschuss hatte dazu bereits im Sommer 2023 eine fachliche Stellungnahme abgegeben.

Das SMS verwies auf seine laufende Kampagne „Starke Berufe entdecken“, in der auch für Sozialberufe, nämlich für Heilerziehungspflege, für Familienberatung und für eine Hochschulqualifikation als Fachkraft in der Kinder- und Jugendhilfe geworben wird. Weitere Infos unter https://www.die-staerksten.sachsen.de/sozialberufe-4069.html

Das SMK verwies auf aktuell dringend gesuchte Praxisstellen für die berufsbegleitende Fachschulausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher. Die aktuell rückläufige Anzahl von Kindern in der Kindertagesbetreuung sorgen offenbar dafür, dass Kitas wegen des daraus entstehendem Personalüberhangs weniger als Praxisstelle für die berufsbegleitende Fachschulausbildung fungieren. Dies ist ein Effekt davon, dass in den sächsischen Kitas die Personen in berufsbegleitender Ausbildung vom ersten Jahr an in den Personalschlüssel nach SächsKitaG einbezogen werden.

In den Jugendhilfeeinrichtungen zählen Personen in berufsbegleitenden Fachschul- bzw. Hochschulbildungsgängen erst ab dem letzten Ausbildungsjahr zur Mindestpersonalausstattung. Hier besteht die Herausforderung darin, die Personalkosten für die Personen in Ausbildung in die Vereinbarungen mit den örtlichen öffentlichen Trägern einzubinden. Dies gibt den Einrichtungsträgern nun die Möglichkeit, aktiv auf die Fachschulen mit berufsbegleitenden Bildungsgängen zuzugehen um als Praxispartner zu fungieren.

Die Verwaltung des Landesjugendamtes informierte über die Ausschreibung zu drei Online-Weiterbildungsangeboten zum Schutz vor Gewalt in Institutionen, die in Kooperation von Landesjugendamt Sachsen und der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm im Jahr 2024 angeboten werden:

  • Schutzkonzepte in Organisationen – Schutzprozesse partizipativ und achtsam gestalten
  • Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Grundlagen, Prävention und Intervention
  • Leitungswissen Kinderschutz in Institutionen – ein Online-Kurs für Führungskräfte

Die Ausschreibung ist beigefügt.