Ergebnisse, Eindrücke und Informationen der Fachbereichskonferenz Hilfen zur Erziehung am 25.9. 2025

Am 25.09.2025 trafen sich 33 Mitgliedsorganisationen in Leipzig bei der Lernen Plus gGmbH im Schloss Schönefeld. Gemeinsam berieten sie sich zur Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung und verständigten sich zu anstehenden Schwerpunktsetzungen, Bedarfen bzw. Unterstützung durch den Verband.

09.10.2025

       

Am 25.09.2025 trafen sich 33 Mitgliedsorganisationen in Leipzig bei der Lernen Plus gGmbH im Schloss Schönefeld. Gemeinsam berieten sie sich zur Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung und verständigten sich zu anstehenden Schwerpunktsetzungen, Bedarfen bzw. Unterstützung durch den Verband.

Ein inhaltlicher Schwerpunkt lag auf der Weiterentwicklung der stationären Angebote. Es wurden ausgewählte Ergebnisse der INTERVAL-Studie diskutiert, in der 9 Handlungsempfehlungen auch Sicht der jungen Hilfeempfänger*innen im Bereich der stationären Angebote herausgearbeitet wurden.

Ein weiterer inhaltlicher Fokus lag auf Angeboten für Kinder und Jugendliche mit extrem herausforderndem Verhalten sowie der Beschäftigung mit den Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen im Hinblick auf die die Umsetzung des „Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ und die Arbeit der Unabhängigen Beauftragten.

Der Verband informierte die Mitglieder über Entwicklungen und Sachstände in der Entgeltkommission, der Schiedsstelle und zur Diskussion um ein inklusives SGB VIII und gab einen Überblick über die Themen, die aktuell im Landesjugendhilfeausschuss im Vordergrund stehen.

Zu Beginn der Konferenz wurde gemeinsam an Hartmut Mann gedacht. In Erinnerung und Würdigung seines Lebenswerkes wurde ein Preis für die Ermutigung beteiligungsorientierter Jugendhilfe ins Leben gerufen. Bewerbungen sind bis 1.11.2025 möglich und ausdrücklich gewünscht. Weitere Informationen finden Sie unter www.Hartmut-Mann-Preis.de

Unterstützung über Spenden sind willkommen.

Hier sind die wichtigsten Informationen und Ergebnisse der inhaltlichen Diskussionen zusammengefasst:

1. Weiterentwicklung der stationären Angebote

Der besondere Wert der Intervalstudie liegt in der Herausarbeitung der Perspektive junger Hilfeempfänger*innen auf Entwicklungsbedarfe. Dagegen wurde deutlich, dass die Arbeit der Jugendämter eher von Sparzwängen geprägt ist. Es stellt sich daher die Frage, wie Träger mit dem Spagat zwischen Kostendruck, Anforderungen der Kinder und Jugendlichen und dem eigenen Qualitätsanspruch umgehen. Für die Diskussion zur Weiterentwicklung wurden 3 Handlungsschwerpunkte der Studie ausgewählt:

Übergänge begleiten

Ulrike von Wölfel (Kinder- und Jugendhilferechtsverein e. V.) verwies eindrücklich auf die gestärkte Rechtslage für junge Volljährige, die notwendigen Hilfen zu erhalten, unabhängig von der Volljährigkeit. Einerseits ist es Auftrag der Träger, den Übergang in die Selbstständigkeit bis zum 18. Geburtstag abzuschließen, andererseits gibt es massive persönliche und gesellschaftliche Hürden, die dies eben nicht regelhaft ermöglichen. Gründe sind u.a. hohe Belastungen der Jugendlichen und ihrer Familien, der Mangel an bezahlbaren Wohnungen u.v.m.
Der Jugendhilferechtsverein bietet Unterstützung für junge Menschen, aber auch Träger. Langzeitforschungen können Zahlen und Fakten zur Wirksamkeit von Jugendhilfe erheben, die eine evidenzbasierte Jugendhilfeplanung stärken. Diese gilt es zu unterstützen, dafür werden Mitwirkende gesucht, Träger sollen dazu ihre Careleaver informieren. Wenn systematisch Nachbetreuungen mit dem Verweis auf Kostendruck verwehrt werden, muss sich der Paritätische politisch zu Wort melden. Wichtig dafür sind die Rückkopplung mit dem Verband und aussagekräftige Beispiele.

Die Präsentation finden Sie anbei.

Beteiligung in Hilfeplangespräche stärken

Adressatengerechte Hilfeplangespräche sind eine Gemeinschaftsaufgabe von Trägern, Allgemeiner Sozialdienst (ASD)und Betroffenen. David Richter (FAB e.V.)  berichtet von einem Fachgespräch in Zwickau, das als gutes Beispiel dafür dient, wie trägerübergreifend und gemeinsam mit den Fachkräften des ASD an der Verbesserung von Hilfeplangesprächen gearbeitet wurde. Voraussetzung sind jedoch die gute Ausstattung und Personalkontinuität auch beim ASD. Darüber hinaus gibt es große regionale Unterschiede, gewünscht ist hier auch mehr fachliche Führung durch das Landesjugendamt als Gestalter von Jugendhilfe.

Weitere Infos u.a.: Praxismaterial - Fachkräfte und Interessierte finden auf diesen Seiten ausführliche Informationen zu den Themen Beteiligung und Schutz von Kindern und Jugendlichen im Alltag der Erziehungshilfe

Umgang mit psychischen Belastungen

Für das Erkennen und den Umgang mit psychischen Problemen braucht es Weiterbildung und Ressourcen.  Die Online Plattform Hilfen im Netz bietet Jugendlichen Online-Beratung und Fachkräften weiterführende Informationen. In diesem Zusammenhang wurde ein Fachtag zur psychischen Gesundheit von Mitarbeitenden angeregt, da die Gesundheit der Mitarbeiter*innen Voraussetzung für den guten Umgang mit (psychischen) Belastungssituationen in der Jugendhilfe ist. 

2. Komplexe Hilfen

Sogenannte „Systemprüfer“ stellen die Angebote der stationären Jugendhilfe vor Herausforderungen, insbesondere was ihre „Haltefähigkeit“ angeht. Nicht jede Lösung taugt für alle und schon gar nicht EIN „geschlossenes Zentrum“ für alle hochproblematische Kinder und Jugendliche Sachsens zusammen, daher müssen wir uns fragen:

  1. Wie verhindern Träger der Jugendhilfe schwierige Hilfekarrieren?
  2. Welche Unterstützungsbedingungen brauchen Träger, um Kinder und Jugendliche gut „halten zu können“?
  3. Wo gibt es Ressourcen, wenn das vorhandene System gesprengt wird/ nicht die passende Hilfe bietet? 

Friedrich Magirius (BSW) berichtet zum Arbeitsstand, erneut eine Paritätische Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen. Ziel ist es, die Lücke zu schließen, die nach dem Ende des Projektes RE-CONNECT entstanden ist. In der Diskussion wurde vereinbart, die Teilnehmenden der AG aus dem Jahr 2024 anzufragen den Kreis zu erweitern, um Lösungen und Angebote für Kinder und Jugendliche mit extrem herausfordernden Verhalten vorzudenken.

3. Gesetzliche Änderungen – UBSKM und Auswirkungen auf die Träger

Die Einführung des USBKM-Gesetzes („Gesetz zur Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen - Antimissbrauchsbeauftragtengesetz“) wie auch des Artikelgesetzes „Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ stellt neue Anforderungen an die Träger der Jugendhilfe. Einerseits sind noch viele Umsetzungsfragen offen und ein gewisser Handlungsdruck lastet auf den Trägern, andererseits ist dies auch eine Chance, die Weichen für mehr Schutz und mehr Aufarbeitung von Gewalt und Missbrauch auf den Weg zu bringen. Es erfolgte ein erster Praxisaustausch zu verschiedenen Fragen:

  1. Es gibt bisher eher wenige Anfragen von Betroffenen und noch ist nicht einzuschätzen, welcher zusätzliche Aufwand an Begleitung für Einsichtnahmen den Trägern entsteht.
  2. Es braucht Klarheit zu guter Aktenführung (Akte versus Falldokumentation?) in Form von präzisen, praktikablen Vorgaben. Viele unbestimmte Rechtsbegriffe (z.B. Ermessen für meldepflichtige Ereignisse) erschweren ein einheitliches für Betroffene vergleichbares Vorgehen und Handhaben. Für Weiterbildung zur Aktenführung sind eher wenig Interesse und Kapazität vorhanden, vielmehr geht der Wunsch nach Leitfäden und good-practice-Austausch. Herr Cramer (Outlaw gGmbH) regt dazu und zu allen relevanten Datenschutzfragen einen kollegialen Austausch an.
  3. Aktuell werden Akten noch weitestgehend in Papier aufbewahrt, nur ein Träger archiviert ausschließlich elektronisch. Die Forderung richtet sich auch hier nach praktikablen trägerübergreifenden Lösungen.
  4. Kein der anwesenden Träger hat bereits Vereinbarungen mit dem Jugendamt unterschrieben. Der Paritätische drängt auf Amtszurückhaltung, solange viele Sachfragen nicht geklärt sind, außerdem ist es sehr schwierig, den tatsächlichen Aufwand vorherzusehen und zu beziffern. Die Entgeltkommission ist jedoch sensibilisiert, dass diese Aufwände refinanziert werden müssen. Bitte die Fachinfos dazu beachten.
  5. Schutzkonzepte gewinnen an Bedeutung, ab 1.1.206 sind sie auch in den ambulanten Hilfen verpflichtend. Nächster Weiterbildungstermin am 11.-12.11.2025 Seminar - Paritätische Akademie Sachsen (parisax-akademie.de) 
  6. Der Paritätische wird weiter auf Bundes- und Landesebene die Gesetzesänderung begleiten, Anfragen können an Katrin Bressel weitergeleitet werden.

4. Entgeltkommission und Schiedsstelle

Ein vereinfachtes Verfahren hat Auswirkungen auf die Antrags- und Protokollunterlagen, u.a. Verschlankung der Verhandlungsunterlagen, Darstellung der Fortschreibung der Personalkosten und ein Sachkostenblatt zu Beantragung von Kostenpositionen bei Neubeschlüssen der Landeskommission. Die Lebensmittelpauschale soll erneut angehoben werden (Beschlussantrag der Leistungserbringer, Ziel: 7,25 Euro/ 3,65 Euro). Argumente gegen eine Orientierung am Regelbedarf finden sich u.a. in der Broschüre: „Damit gute Ernährung in der Jugendhilfe gelingt“.

Die Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII wird vermehrt angerufen, aktuell sind ca. 20 Verfahren anhängig. Der Fachaustausch zu Risiko und Wagnis ergab unstrittig, dass es eines Zuschlages bedarf, das „Wie“ ist noch offen. Im Verfahren müssen die Positionen beleuchtet und hinsichtlich eines Risikos abgebildet werden. Das ist derzeit erfahrungsgemäß nicht möglich und muss weiter eingefordert werden.

5. Stand Inklusives SGB VIII

Schwerpunkt der neuen Bundesministerin ist die Bildung und die Verbände mühen sich das inklusive SGBVIII als Thema bei ihr voranzubringen. Der Einsatz der Verfahrenslotsen ist in Sachsen uneinheitlich, nicht alle Gebietskörperschaften haben diese Position besetzt, Rollen und Aufträge sind sehr unterschiedlich ausgestaltet und die Liga fordert mehr Transparenz, z.B. eine öffentliche Liste aller Verfahrenslotsen. Bisher gibt es keine inklusive Bedarfsplanung für die Jugendhilfe. Die Zusammenführung von Richtlinien stellt das Landesjugendamt vor Herausforderungen (VwV ErlJugHi), die Dresdner Modellregion für die inklusive Jugendhilfe hat leider wenig Impulse für die Praxis gebracht. Der Liga-Fachausschuss mahnt an, dass die Mindestpersonalbemessung zeitnah angepasst werden muss. In der Unterarbeitsgruppe II SGB IX - LSM „Besondere Wohnformen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen signalisierten die Jugendämter große aktuelle Not bei der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Einerseits fehlen der Betriebserlaubnisbehörde Erfahrungen zu Ausstattungsnotwendigkeiten im inklusiven Kontext, andererseits benennen Träger den hohen Aufwand für Ausnahme- und Sondergenehmigungen. Der Paritätische ist angefragt an der Schnittstelle der Kommissionen nach SGB VIII und IX und als Mitgestalter der Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe aktiv zu werden. Diskutiert wurde auch der Bedarf an inklusiven Plätzen in der Inobhutnahme.

6. Landesjugendhilfeausschuss

Der LJHA hat die Planungsvorhaben beschlossen. Im Bereich der Hilfen zu Erziehung will sich der UA HzE mit folgenden Themen befassen: Intervalstudie, Interdisziplinäre Zusammenarbeit von Psychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe, Alternative Ansätze zur restriktiven geschlossenen Unterbringung (bei komplexen Hilfeverläufen) Präsentation von im Rahmen der FRL „Weiterentwicklung“ und „Präventiver Kinderschutz und frühe Hilfen“ geförderten Projekten, Inklusion in den betreffenden Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe, ombudschaftliche Beratung, Planungsvorhaben gemäß der vom Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) beschlossenen Liste. Vertagt auf November wurde wegen weiteren Austauschbedarfes eine Vorlage zur „Festsetzung der Höhe des Barbetrages gemäß § 39 Abs. 2 SGB VIII“. Weitere Themen waren: Informationen der Enquete Kommission „Pandemie“ des Landtages zu Themen der Kinder- und Jugendhilfe, die Vorstellung der Ergebnisse der Studie „Das ist mein Recht!“ sowie der Bericht zur aktuellen Ausgestaltung des § 4a SGB VIII, die bislang kaum praktische Umsetzung erfährt.

7. Ausblick und Sonstiges

Die Fachbereichskonferenzen 2026 finden am 31.3. und 1.10. statt, gesucht werden Gastgeber (bitte melden!) ansonsten finden die Veranstaltungen in Dresden statt. Angedacht sind Jour Fixe-Formate ab 2026, ca. 10 Online-Termine für ca. 1,5 Stunden. Alle Informationen dazu werden über die Paritätischen Fachinformationen gegeben. Fortbildungsbedarfe können jederzeit gern an Katrin Bressel kommuniziert werden. 

Eine neue Arbeitshilfe des Paritätischen, die maßgeblich von Hartmut Mann vorbereitet wurde, konnte abgeschlossen. Die Arbeitshilfe „Rechte junger Menschen: Beteiligung, Selbstbestimmung und Beschwerdemöglichkeiten in Jugendhilfeeinrichtungen soll Träger in ihrer Arbeit unterstützen. Sie ist auf der Homepage verfügbar. Eine Musterkooperationsvereinbarung für die Zusammenarbeit mit externen Beschwerdestellen ist Teil der Arbeitshilfe, Sie finden diese im Anhang des Protokolls. Die Diskussion ergab, dass es für externe Beschwerdestellen derzeit keine zusätzlichen Mittel gibt, weshalb es aktuell auch nicht besonders thematisiert wird. Andererseits gibt es ein Bewusstsein, wie wichtig Beschwerdestrukturen auch im Rahmen der Schutzkonzepte sind, damit Probleme in den Blick genommen werden können.

Anlagen:

  • Präsentation FBK
  • Musterkooperationsvereinbarung
  • Präsentation Ulrike v. Wölfel

Kontakt:

Katrin Bressel
Referentin Kinder- und Jugendhilfe

Telefon: 0351/ 82871 144
E-Mail: katrin.bressel (at) parisax.de