Am 13. Juni 2024 wurde die 29. Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) vom Bundestag beschlossen. Dies kann ab 1. August 2024 durchschnittlich zu jährlichen Mehrkosten von über 25.000 Euro für WfbM führen.
Am 13. Juni 2024 wurde die 29. Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) vom Bundestag beschlossen. Das BAföG wird sich entsprechend ab 1. August 2024 um 5% erhöhen.
Seit diesem Jahr ist die vorübergehend ausgesetzte Kopplung von BAföG und Grundbetrag der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen wieder in Kraft. Entsprechend wird der Grundbetrag für Werkstattbeschäftigte ab 1.August um 5% von 126€ auf 133€ angehoben. Für eine in Sachsen typische WfbM mit 300 Beschäftigten führt die beschlossene Erhöhung zu jährlichen Mehrkosten von über 25.000 Euro.
Diese kurzfristige Erhöhung ist für die Werkstätten eine nahezu unlösbare Herausforderung. Der LAG WfbM spricht sich daher für eine Entkopplung des BAföG-Gesetzes von dem Werkstattentgelt aus, bis eine Reform des Entgelts erarbeitet und beschlossen wurde.
Ein Schreiben mit detaillierteren Informationen, welches an Bundes- und Landtagsabgeordnete und die Bundesagentur für Arbeit in Sachsen versendet wurde, finden Sie hier.
Kontakt im Paritätischen Sachsen:
Johannes Kokot
Referent Entgelte
Tel: 0351 - 828 71 147
E-Mail: johannes.kokot (at) parisax.de