Mit Rundschreiben Nr. 2-2023 gab die Kommission u.a. den Beschluss 5/2023 bekannt. Mit selbigem wurden acht LSM zur Erprobung für den Vereinbarungszeitraum ab 2023 freigegeben. Seit Anfang 2024 läuft die Evaluation. Nähere Informationen können Sie hier abrufen.
Die Kommission § 131 SGB IX hatte im vergangenen Jahr die LSM
zur Erprobung veröffentlicht.
Mit anhängendem RS 1 -2024 hatte die Kommission den folgenden Link zum Fragebogen zur Verfügung gestellt https://fs.egov.sachsen.de/formcycle/form/provide/7482. Die Erprobungsphase wurde zunächst auf den 31.10.2024 befristet.
In der letzten Kommissionssitzung am 20.08.2024 hatten die Mitglieder der Arbeitsgruppe UA 2 berichtet, dass die Rückläufe sowohl auf LE als auch LT-Seite eher verhalten sind. Beteiligen Sie sich gern und melden Sie zurück, wie Sie die Verwendung der LSMs einschätzen. Bitte melden Sie ebenso gern auch zurück, wenn die LSM wegen fehlender Praktikabilität oder aus anderen Gründen nicht genutzt werden.
Kontakt im Paritätischen Sachsen:
Anne Cellar
Referentin Teilhabe
Telefon: 0351/ 828 71 150
E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de