Erprobung der LSM - Rückmeldungen verhalten - Unterstützung erbeten

Mit Rundschreiben Nr. 2-2023 gab die Kommission u.a. den Beschluss 5/2023 bekannt. Mit selbigem wurden acht LSM zur Erprobung für den Vereinbarungszeitraum ab 2023 freigegeben. Seit Anfang 2024 läuft die Evaluation. Nähere Informationen können Sie hier abrufen.

05.09.2024

Die Kommission § 131 SGB IX hatte im vergangenen Jahr die LSM

  • Heilpädagogische Leistungen in der unterrichtsfreien Zeit (Ferienbetreuung)
  • Heilpädagogische Leistungen in Frühförder- und Beratungsstellen
  • Leistungen zur Außerunterrichtlichen Betreuung (GTA)
  • Heilpädagogischen Gruppen in einer Kindertageseinrichtung/heilpädagogische Kindertageseinrichtung
  • Assistenzleistungen an Kinder- und Jugendliche im familialen Kontext
  • Schulassistenz
  • Assistenz zur schulischen und hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf
  • Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen und/oder psychischen Erkrankungen

zur Erprobung veröffentlicht.

Mit anhängendem RS 1 -2024 hatte die Kommission den folgenden Link zum Fragebogen zur Verfügung gestellt https://fs.egov.sachsen.de/formcycle/form/provide/7482. Die Erprobungsphase wurde zunächst auf den 31.10.2024 befristet.

In der letzten Kommissionssitzung am 20.08.2024 hatten die Mitglieder der Arbeitsgruppe UA 2 berichtet, dass die Rückläufe sowohl auf LE als auch LT-Seite eher verhalten sind. Beteiligen Sie sich gern und melden Sie zurück, wie Sie die Verwendung der LSMs einschätzen. Bitte melden Sie ebenso gern auch zurück, wenn die LSM wegen fehlender Praktikabilität oder aus anderen Gründen nicht genutzt werden.

Kontakt im Paritätischen Sachsen:

Anne Cellar
Referentin Teilhabe               

Telefon: 0351/ 828 71 150                         

E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de