Erwerben Sie den Fachkundenachweis nach §15 Abs. 2 HinSchG

Mit dem Einrichten einer internen Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz ist es nicht getan: Meldestellenbeauftragte müssen ihr Fachwissen belegen können. Diesen Nachweis erwerben Sie in unserem Seminar am 21.3.2024.

19.02.2024

Wer für eine interne Meldestelle verantwortlich ist, muss gesetzliche Vorgaben befolgen. Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht für Meldestellenbeauftragte daher den Nachweis der Fachkunde vor.

Diesen Fachkundenachweis nach §15 Abs. 2 HinSchG erwerben Personen, die eine interne Meldestelle betreuen, im Seminar „Notwendiges Fachwissen für die Aufgabe als Meldestellenbeauftragte*r“ am 21.3.2024 in Dresden.

Von Dozentin und Rechtsanwältin Karla Graupner-Petzold erhalten Teilnehmende einen detaillierten Überblick über gesetzliche Rahmenbedingungen. Sie bearbeiten gemeinsam Praxisbeispiele und erhalten Formulierungshilfen für die Kommunikation mit Hinweisgebenden.

Anmeldeschluss für das Seminar ist der 29.2.2024 – sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Team Weiterbildung:

0351 - 828 71 431

weiterbildung (at) parisax.de