ESF-Bund: DigiWohl - Förderung der Digitalisierung in der Wohlfahrtspflege

12.08.2025

Die Digitalisierung in der Wohlfahrtspflege steht noch am Anfang. Mit der ESF-Förderung DigiWohl soll dies nun geändert werden. Kristin Höfler, Referentin Arbeit und Beschäftigung, nahm an der Informationsveranstaltung zum ESF-Programm „Stärkung sozialer Dienste der Freien Wohlfahrtspflege mittels Digitalisierung“ (DigiWohl) teil und fasst das Wichtigste hier zusammen.

Folgende Aspekte sind wichtig:

  • Über 800 TN in der digitalen Infoveranstaltung/ Es wird davon ausgegangen, dass sehr viele Anträge eingehen/insg. stehen 20 Mio € zur Verfügung
  • Knappe Frist, mitten in den Sommerferien. Es sind keine weiteren Aufrufe geplant.
  • Einstufiges Verfahren/Projektstart ab 1.1.2026
  • Es geht um die Erprobung neuer Ansätze der Digitalisierung, nicht nur fokussiert auf technische Lösungen, sondern auch Befähigung zur Nutzung der digitalen Möglichkeiten durch Mitarbeitende und Klient*innen
  • Hohe Anforderungen an die administrative und fachliche Eignung (Vorerfahrung in der Administrierung vergleichbarer Vorhaben, Eignung zur Weiterleitung von Fördermitteln, Vorerfahrung bei Digitalisierung/Digitalisierungskompetenz, die auch über Kooperationspartner abgedeckt werden kann)
  • Es gibt 3 Handlungsfelder, die alle 3 bedient werden und miteinander verknüpft sein müssen: Digitale Lösungen/Organisatorische Einbettung/Befähigung der Zielgruppe
  • Überlegungen zur Verstetigung müssen dargelegt werden
  • Bei Teilvorhabenpartnern müssen die gleichen Voraussetzungen wie für antragstellenden Organisationen vorliegen
  • Laufzeit zwischen 12-36 Monaten
  • Anteilsfinanzierung/90 % (unabhängig von der Region) der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Es müssen mindestes 200.000 € (inkl. 10% Eigenanteil) erreicht werden
  • Insgesamt zw. 50 -300.000 pro Jahr (ohne Eigenanteil)
  • Personalstellen müssen nicht neu geschaffen werden/ Bestandspersonal (ganze Stelle oder Stellenanteil) kann als Eigenanteil eingebracht werden.
  • Personalkosten : Einheitskostensätze, gehobener oder höherer Dienst 9b bis EG 13 TvÖD Bund
  • Mindestarbeitgeberbrutto: 50.892 €/Jahr, ansonsten nicht förderfähig
  • Freistellung für hauptamtlich Beschäftigte (zB für Schulungen im Rahmen des Projekts), die nicht aus Projektmitteln gefördert sind, berechnet mit einem Stundensatz von 38 € (gilt als Eigenanteil)
  • Spezifische Sachkosten: Hardware und Softwarelizenzen, Aufträge für Softwarelösungen / Ausschreibungs- und Vergaberecht ist zu beachten.

Alle Informationen zum Inhalt und Antragstellung für DigiWohl lesen Sie auf der Webseite der ESF-Regiestelle: Stärkung sozialer Dienste der Freien Wohlfahrtspflege mittels Digitalisierung (DigiWohl): ESF-Regiestelle

Einen FAQ zum Programm lesen Sie hier: FAQ: ESF-Regiestelle 

Kontakt:

Kristin Höfler (Referentin Arbeit & Beschäftigung)
Tel.: 0351 - 828 71 141
E-Mail: kristin.hoefler (at) parisax.de