ESF-Förderung „TANDEM“: Neuanträge im Raum Dresden/Chemnitz bis 15.09.2025 möglich

„TANDEM Sachsen“ verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz: Neben beschäftigungsorientierten Angeboten stehen Familien, die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind, sozialpädagogische und psychologische Hilfen zur Verfügung. Arbeitslosigkeit wird nicht als individuelles Problem, sondern als ein die gesamte Familie betreffender Zustand verstanden.

30.06.2025

 „TANDEM Sachsen“ verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz: Neben beschäftigungsorientierten Angeboten stehen Familien, die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind, sozialpädagogische und psychologische Hilfen zur Verfügung. Arbeitslosigkeit wird nicht als individuelles Problem, sondern als ein die gesamte Familie betreffender Zustand verstanden. 

Eltern werden beraten, begleitet und unterstützt, ebenso aber auch die in Bedarfsgemeinschaften lebenden Kinder. Beratungsteams, bestehend aus sozialpädagogischen Fachkräften, Psycholog*innen und Jobcoach*innen, arbeiten interdisziplinär auf Basis von Kooperationsvereinbarungen zwischen Projektträgern, Jugendamt und Jobcenter.

  • Antragstellung für Neuanträge (ausschließlich in der Übergangsregion Dresden/Chemnitz) sind bis 15.09.2025 möglich. Der Projektbeginn muss dabei zwingend im I. Quartal 2026 liegen, der Durchführungszeitraum endet spätestens mit dem 31.12.2028.                                
  • Die Einreichung von Änderungsanträgen zur Aufstockung laufender Vorhaben bei erhöhtem Bedarf ist weiterhin möglich.                                                         
  • In der stärker entwickelten Region (Leipzig) sind Antragstellungen für Neuanträge wie auch für Aufstockungen in 2025 aktuell nicht möglich.
  • Antragstellungen insbesondere für Folgemaßnahmen bereits laufender Projekte in der Übergangsregion (Dresden/Chemnitz) und in der stärker entwickelten Region (Leipzig) mit Durchführungszeitraum bis max. 31.12.2028 sind im Rahmen eines 5. Stichtages für das I. Quartal 2026 geplant. Dazu erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt weitere Informationen an dieser Stelle.

Was wird gefördert?

  • Zusatzleistungen für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern durch Beratungsteams in Ergänzung zu den Regelleistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB II, III und VIII
  • Vorhaben, die bei Beschäftigungsintegration und gesellschaftlicher Teilhabe die Familien ganzheitlich berücksichtigen, insbesondere
  • Maßnahmen zur Stabilisierung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit in Ergänzung zu Leistungen der aktiven Arbeitsförderung
  • beschäftigungsorientiertes Intensivcoaching und Einwerben von Beschäftigungsmöglichkeiten
  • ganzheitliche intensive sozialpädagogische Beratung und psychosoziale Unterstützung der Familie in Ergänzung zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • psychologische Beratung
  • Netzwerkarbeit und Lotsenfunktion für die Familien
  • Bereitstellung von ergänzenden bedarfsgerechten sozialintegrativen und qualifizierenden Förderangeboten für Kinder und Erwachsene
  • Planung und Steuerung von Fallkonferenzen
  • Planung und Steuerung von Gruppenangeboten zur Stabilisierung und mit dem Ziel der Beschäftigungsorientierung
  • Eine Förderung ist von bis zu 95,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich.
  • Der Projektdurchführungszeitraum kann bis zu 36 Monate betragen. 

Alle Informationen zum Förderprogramm sind hier zu finden: ESF Plus Richtlinie TANDEM Sachsen - sab.sachsen.de