CERV fördert Projekte für Frauenrechte, Lohngleichheit, Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Stärkung der Geschlechterperspektive. Gesamtbudget: 23 Millionen Euro. Anträge sind bis zum 28. April 2026 einzureichen.
Was wird gefördert?
Der Aufruf umfasst vier Förderprioritäten:
- Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, der gleichberechtigten Aufteilung von Betreuungsaufgaben, familienfreundlicher Maßnahmen bei Arbeitgebenden und der Wertschätzung von Arbeitsplätzen im Pflegebereich. (Budget: 7 Mio. Euro)
- Förderung und Unterstützung der Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie zur Lohntransparenz und der Einhaltung des Grundsatzes „gleicher Lohn für gleiche Arbeit und gleichwertige Arbeit“. (Budget: 5 Mio. Euro)
- Förderung der gleichberechtigten Teilhabe und Vertretung von Frauen und Männern in wirtschaftlichen und politischen Entscheidungsprozessen. (Budget: 6 Mio. Euro)
- Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Medien und Werbung. (Budget: 5 Mio. Euro)
Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt sind u.a. zivilgesellschaftliche Organisationen, insbesondere Frauenrechtsorganisationen
Was sind die wichtigsten Bedingungen?
- Mindestens zwei Antragstellende müssen das Konsortium bilden.
- Projekte können national oder transnational sein.
- Projektlaufzeit: 12 bis 24 Monate
- Fördersumme je Projekt: 100.000 bis 500.000 Euro
- Förderquote: bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten
- Wichtig: Jede Organisation kann nur einen Antrag als Koordinator einreichen. Mehrfachanträge führen zur Ablehnung aller eingereichten Vorschläge.
Den Förderaufruf sowie die vollständigen Förderbedingungen und den Zeitplan finden Sie unter: www.kontaktstelle-cerv.de