Fachbereich Gewaltschutz: Zusammenfassung und Unterlagen zum Treffen der Facharbeitsgruppe Gewaltschutz am 28.10.25

Nachfolgend werden die wesentlichen Inhalte des Treffens zusammengefasst und die vorgestellten Unterlagen zur Verfügung gestellt. Am Termin nahmen 17 Vertreter*innen von 11 Mitgliedsorganisationen teil, wodurch ein aussagefähiges Stimmungsbild erarbeitet werden konnte.

30.10.2025

Nachfolgend werden die wesentlichen Inhalte des Treffens zusammengefasst und die vorgestellten Unterlagen zur Verfügung gestellt. Am Termin nahmen 17 Vertreter*innen von 11 Mitgliedsorganisationen teil, wodurch ein aussagefähiges Stimmungsbild erarbeitet werden konnte.

Im Rahmen der Broschüre zur Erstellung von Schutzkonzepten, welche die Landesreferent*innen gemeinsam mit dem Gesamtverband erarbeiten, war es den Beteiligten wichtig, dass Schutzwohnungen und Beratungsstellen mitgedacht werden.

Bei der geplanten Landeskoordination in freien Trägerschaft muss darauf geachtet werden, dass diese nicht nur ein Call Center ist, sondern wichtige Informations- und Vernetzungstätigkeiten wahrnimmt. Mit Blick auf den geplanten Platzausbau ab 2027 wurden nachfolgende Punkte zusammengetragen, die für eine Umsetzung als essenziell betrachtet werden:

  • Mieten können sich nicht an den Vorgaben aus den SGB II oder XII orientieren, vor allem nicht wenn eine Barrierefreiheit hergestellt werden soll
  • Dem Abschluss von notwendigen Langzeitmietverträgen steht die jährliche Projektförderung entgegen
  • Es bedarf einer Vorlauffinanzierung für die notwendigen administrativen Aufgaben
  • Unterstützung bei der Immobiliensuche durch z. B. die Kommunen
  • Viele Schutzeinrichtungen sind alt, Umzüge müssen mitbedacht werden
  • Es benötigt eine Task-Force im SMS gemeinsam mit den KSV als Austauschplattform zum Ausbau
  • Eigenmittel für spezialisierte Fachberatungsstellen sind nicht möglich
  • In Baden Württemberg existiert eine Stelle im SMI, welche freie Träger zu Verfügung stehenden Bundesmittel für bauliche Maßnahmen berät
  • Es benötigt Trägerverbünde mit spezialisierten Einrichtungen (Schutz für Frauen mit Pflegegrad, Behinderung, psych. Erkrankung, Migrationshintergrund, …)
  • Abschaffung des Deckels bei der Finanzierung von Personalkosten
  • Anpassung der Leitungs- und Verwaltungsumlage
  • Teamassistenz für die Nebentätigkeiten in den Beratungsstellen
  • Modellstudie der HTWK berücksichtigen
  • Eigenmittel für bauliche Änderung sind nicht möglich
  • Was ist mit der Beratung von Kindern und Jugendlichen
  • Aufnahme von Queeren Menschen?

Weiter Themen die künftig mit dem SMS besprochen werden müssen:

  • Weiterentwicklung der RL Chancengleichheit
  • Inhalte der Rechtverordnung und Beteiligungsideen

Ausblick:

  • Unter der Federführung des Paritätischen, der Mitwirkung der Träger und den Ligaverbänden wird eine Stellungnahme in Folge der Anhörung zum Landesausführungsgesetztes erarbeitet
  • Orientierend an den Fachbereichskonferenzen in den anderen Fachbereichen des Verbandes, werden künftig die Treffen der Gewalthilfeträger auch 2 mal jährlich in Präsenz stattfinden
  • Künftige Themen: kann die Wichtigkeit spezialisierter Fachberatungsstellen besser platziert werden? Wie ist der Stand in den anderen Bundesländern? Wie weiter mit der kommunalen Co-Finanzierung?

Anlagen:

  • Präsentation
  • Broschüre Paritätischer NRW Schutzkonzepte für die Kinder- und Jugendarbeit
  • Lesehilfe und Kommentierung zum Gewalthilfegesetz, vom Bundesverband der Frauen Beratungsstellen (bff), der Zentralen Informationsstelle autonomer Frauenhäuser (ZIF) und des Paritätischen Gesamtverbandes