Fachkräftesicherung in der Eingliederungshilfe stärker ins Blickfeld rücken

Die Leistungen der Eingliederungshilfe bieten Unterstützung für Menschen mit Behinderung in verschiedenen Lebensbereichen. Seit den letzten Jahren zeigt sich in der Eingliederungshilfe bei der Personalgewinnung eine Diskrepanz, die sich zunehmend verstärkt.

04.12.2024

Die Leistungen der Eingliederungshilfe bieten Unterstützung für Menschen mit Behinderung in verschiedenen Lebensbereichen. Seit den letzten Jahren zeigt sich in der Eingliederungshilfe bei der Personalgewinnung eine Diskrepanz, die sich zunehmend verstärkt.  

Zum einen nimmt die Anzahl der Leistungsberechtigten stetig zu. Zum anderen werden viele Fachkräfte in den kommenden Jahren in Rente gehen. 

Dennoch steht der Personalmangel in der Eingliederungshilfe in der öffentlichen Debatte viel weniger im Fokus als beispielsweise in der Pflege, obwohl er auch in diesem wichtigen Bereich der Sozialen Arbeit sehr präsent ist. 

So steigt die Zahl der Leistungsnehmer*innen in Sachsen. Im Jahr 2022 wurde im Freistaat für 52.135 Personen Eingliederungshilfe nach SGB IX gewährt. Auf der anderen Seite wird es immer schwieriger, das dafür notwendige Personal zu gewinnen und zu binden: Stellen(nach)besetzungen werden langwieriger, Personalakquise und –erhalt binden mehr Kapazitäten, Fachkräfte migrieren zwischen den Bereichen der Eingliederungshilfe oder wandern in andere Arbeitsfelder ab.   

Diese fragile und krisenhafte Personalsituation führt nicht selten dazu, dass Plätze unbesetzt bleiben, Angebote abgebaut oder Gruppen geschlossen werden. Für die Leistungsberechtigten hat das zur Folge, dass es schwieriger wird, Leistungsangebote zu finden.  Hinsichtlich der Ziele des Bundesteilhabegesetzes hemmt dies die Entwicklungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben empfindlich. 

Auf der Veranstaltung „Fachkräftegewinnung und -bindung in der Eingliederungshilfe“ des Projektes „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ im Juni 2024 wurde darüber diskutiert, wie Akteure der Eingliederungshilfe den Herausforderungen der Fachkräftegewinnung und -bindung begegnen können. 

Folgende Erkenntnisse, Impulse, Handlungsansätze hält Frau Höfler, Referentin Arbeit und Beschäftigung des Paritätischen Sachsen, fest: 

Leistungsträger und Leistungserbringer können zusammen wirksam werden 

Die Leistungen zur Teilhabe werden in den Leistungsvereinbarungen zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und den Leistungserbringern vereinbart. Dazu gehört auch die Festsetzung, dass der Leistungserbringer das entsprechende Personal vorhält. Der Leistungsträger ist insofern nur indirekt von der Fachkräftesicherung betroffen. Jedoch kann der Leistungsträger die Unternehmen unterstützen. Es geht darum, gemeinsam – gegebenenfalls zusammen mit weiteren Akteuren (z.B. Fachministerien oder übergreifenden Verbänden) - Gestaltungsspielräume zu finden, um Personalmangel zu begegnen. Ziele sind dabei immer, die Aufrechterhaltung von Angeboten und die Sicherung fachlicher Qualitätsstandards. 

 Es wurden unterschiedliche Handlungsansätze vorgestellt, bspw.: 

  • Nach- und Weiterqualifizierung von Mitarbeitenden, insb. auch Stärkung der Leitung
  • Anpassung/Öffnung und Flexibilisierung der Qualifikationen
  • Erfassung von Fort- und Weiterbildungsbedarfen von Quereinsteigenden
  • Imagekampagne
  • Erarbeitung von Pool-Lösungen/Springerdiensten (Stichworte: Flexiteams/Bereitschaftsdienste zur Unterstützung der Kernteams) 
  • Weiterentwicklung von Nichtfachkräfte zu Fachkräften
  • Wissenschaftliche Studie zur Fragestellung: Welche Maßnahmen sind für die zukünftige Deckung des Fach- und Arbeitskräftebedarf in der Eingliederungshilfe in Bundesland XY erforderlich?
  • Im Saarland wurde mittels einer Aus- und Weiterbildungsoffensive ein neuer Ausbildungsgang  Sozialassistent - Schwerpunkt Heilerziehungspflege auf den Weg gebracht. 

Das Berufsfeld sichtbarer machen 

Berufe, bei denen die Teilhabe für Menschen mit Behinderung im Mittelpunkt steht, müssen mehr ins Blickfeld rücken, denn der Bedarf wird in Zukunft wohl weiter steigen. Tätigkeiten in Kita, Schule oder Altenpflege sind weniger erklärungsbedürftig. Im Gegensatz dazu wissen viele Menschen nicht, was Eingliederungshilfe ist, geschweige denn, welche Qualifikationen es gibt und welche beruflichen Arbeitsfelder und Entwicklungsmöglichkeiten der Bereich bietet. Dieses Arbeitsfeld darf im Rahmen der Berufsorientierung und der Berufsberatung demnach nicht ins Hintertreffen geraten und muss auch in der Öffentlichkeit besser wahrgenommen werden. 

Personalentwicklung im eigenen Unternehmen vorantreiben 

Es liegt in der Verantwortung der Unternehmen, die eigene Arbeitgeberattraktivität zu stärken und Personalentwicklungsfaktoren nachdrücklich(er) zu bearbeiten. Wer hier nicht aktiv wird, wird es immer schwerer haben, im Wettbewerb um die Bindung und Gewinnung von Personal zu bestehen.  

Wichtige Aspekte sind u.a.: 

  • Moderne Instrumente der Personalgewinnung
  • Weiterentwicklung von Personalkonzepten
  • Neukonzeptionierung der Personalausstattung
  • Umstrukturierung der Aufbau- und Ablauforganisation
  • effiziente Gestaltung der Arbeitsprozesse durch die Anwendung moderner Informations- u. Kommunikationstechnologien
  • Weiterqualifizierung von Beschäftigten. 

Fazit: Die Fachkräftegewinnung und -bindung stellt die Akteure der Eingliederungshilfe vor große Herausforderungen und es stellen sich viele Fragen: Welche Rahmenbedingungen braucht es, um mehr engagierte Nachwuchskräfte zu gewinnen und zu binden? Welche Handlungsansätze sollten für Sachsen genauer in den Blick genommen werden? Welche Unterstützung braucht es auf Landesebene? Wie kann konstruktiv gemeinsam mit der Verwaltung an der Behebung des Fachkräftemangels gearbeitet werden? 

Die Dokumentation der Veranstaltung, die dem Bericht zugrunde liegt, ist hier zu finden: Fachkräftegewinnung und -bindung in der Eingliederungshilfe – Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz (umsetzungsbegleitung-bthg.de) 

Aktivitäten des Paritätischen 

Speziell im Bereich der Eingliederungshilfe hat der Paritätische Sachsen aktuell den Schwerpunkt auf die Flexibilisierung im Rahmen des Sächsischen Wohnteilhabegesetzes und die entsprechende Durchführungsverordnung gelegt. Er wird aber auch andere Stellschrauben in den Blick nehmen, die einen Beitrag dazu leisten können, Fachkräfte für die Arbeit mit und für Menschen mit Behinderung zu gewinnen, zu binden und weiterzuentwickeln. 

Er wird zudem beobachten, ob Kampagnen des Freistaates wie Die stärksten Sachsen mittelfristig Wirkung zeigen. Ergänzend zu allgemeiner Öffentlichkeitsarbeit könnten andere Ansätze zielführender sein, z.B. die Schulung von Multiplikator*innen wie Freiwilligendiensten und Jugendberufsagenturen. 

Darüber hinaus ist der Paritätische wie folgt aktiv:  

Der Verband orientiert sich dabei an der innerverbandlichen Fachkräftestrategie .