Faktenblatt der Liga der Freien Wohlfahrtspflege zum Bericht des Sächsischen Landesrechnungshofes 2023

Gemeinsam mit der Liga der Freien Wohlfahrtspflege hat der Paritätische ein Faktenblatt zur Richtigstellung der Aussagen zu Kosten der Kindertagesbetreuung freier Träger im Bericht des Sächsischen Landesrechnungshofes 2023 erstellt.

17.07.2024

Gemeinsam mit der Liga der Freien Wohlfahrtspflege hat der Paritätische Sachsen die im Jahresbericht 2023 des Sächsischen Landesrechnungshofes (SRH) getroffene Aussage zu den erheblichen Mehrkosten von 25% pro Platz der Kindertagesbetreuung freier Träger gegenüber kommunalen Einrichtungen geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich hier um einen Fehler bei der Berechnung handelt.

Rechnungshofbericht: Freie Träger sind 25 Prozent teurer als kommunale Träger

In seinem Jahresbericht 2023 – Band II, der am 07. Dezember 2023 veröffentlicht wurde, hat der Sächsische Landesrechnungshof (SRH) im Zusammenhang mit kommunalen Ausgaben Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft im Zeitraum 2018 bis 2021 geprüft. Darin stellt er fest, dass Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft erhebliche Mehrkosten von durchschnittlich 25 Prozent je Platz gegenüber kommunalen Kindertageseinrichtungen aufweisen (Jahresbericht des Sächsischen Landesrechnungshofes Bd. II Teil B Kommunen, Vereinbarungen und Abrechnungen für Kindertageseinrichtungen der freien Träger, S. 157 – Link s.u.)

Wohlfahrtsverbände widersprechen Berechnung

Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege hat in einem Schreiben am 19. Februar 2024 den SRH mitgeteilt, dass die im Bericht dargelegten Ergebnisse aus Perspektive der Freien Wohlfahrtspflege nicht nachvollziehbar sind. Sie hat um Informationen zum Zahlenmaterial und der Berechnungsgrundlage sowie einen zeitnahen Termin für ein klärendes Gespräch gebeten.

In einer ersten Einschätzung wurde zudem eine kritische Abgrenzung bzw. Zuordnung von Kosten kommunaler Träger versus freier Träger (z.B. Overheadkosten, Umlagen, Zuordnung zur Kostenstelle bzw. andere Haushaltspositionen) als notwendig erachtet. Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege hat in aller Deutlichkeit auf die Gefahr aufmerksam gemacht, dass diese Darstellung nicht nur das gewachsene Vertrauen in die freie Trägerlandschaft untergräbt, sondern auch zu Problemen in den Verhandlungen mit den Kommunen führt.

In einem Gespräch mit Vertretern der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und des SRH am 14. Mai 2024 wurden neben der Umsetzung der Prüfrechte auch die im Prüfungszeitraum 2018 – 2021 festgestellten durchschnittlichen Mehrkosten je Platz bei freien Trägern von ca. 25% gegenüber kommunalen Einrichtungen thematisiert. Auch im Ergebnis des Gespräches blieb die Herleitung des Prüfergebnisses nicht nachvollziehbar.

Berechnungen widerlegen Aussagen des LRH

Rückmeldungen aus den Mitgliedsverbänden und die Brisanz des Themas haben den Paritätischen Sachsen gemeinsam mit der Arbeiterwohlfahrt veranlasst, auf Grundlage der Daten des Sächsischen Landesamtes für Statistik ebenfalls Berechnungen anzustellen, die im Ergebnis nur marginal abweichende Kostenunterschiede pro belegtem und abgerechneten Kita-Platz aufweisen.

 „Die Werte schwanken zwischen Kostenunterschieden von – 1,8 % im Jahr 2019 und + 2,3 % im Jahr 2021. Im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2021 sind die Kosten freier Träger pro belegtem Platz um 0,1% niedriger als bei kommunalen Einrichtungen und bei genehmigten Plätzen um 2,5% höher.“

Die Ergebnisse der Berechnungen der Liga der Freien Wohlfahrtspflege wurden dem SRH am 03. Juni 2024 übersandt. Eine Rückmeldung ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht eingegangen.

SSG über Fakten-Check informiert

Darüber hinaus wurden am 20. Juni 2024 neben dem SRH auch der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG), das Sächsische Kultusministerium (SMK) sowie der Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) vom Faktencheck der Liga in Kenntnis gesetzt. Der SSG wurde gebeten die kommunalen Aufgabenträger in ihrer Zuständigkeit zu informieren und für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den freien Trägern zu werben. 

Im Zusammenhang mit der Verankerung von Prüfrechten wurde im Schreiben an den Sächsischen Städte- und Gemeindetag (SSG) auf die Muster-Rahmenvereinbarung des SSG und der Liga der Freien Wohlfahrtspflege als eine gemeinsame Grundlage verwiesen. Im Sinne der Transparenz und des in der Praxis gut umsetzbaren Prüfverfahren bietet die Liga der Freien Wohlfahrtspflege dem SSG die Zusammenarbeit an.


Den Fakten-Check der Liga zur Aussage des LRH über höhere Kita-Kosten bei Freien Trägern, können Sie hier herunterladen.

Das Begleitschreiben der Liga zum Fakten-Check an den SSG lesen Sie hier.

Bericht des Sächsischen Landesrechnungshofes lesen Sie unter: www.rechnungshof.sachsen.de


Kontakt:

Nicole Lawrenz (Referat Bildung)
Tel.: 0351 - 828 71 152
E-Mail: nicole.lawrenz (at) parisax.de