Der KSV Sachsen teilt per Rundschreiben mit, dass für Maßnahmen der assistierten Reproduktion keine Zuschüsse des Bundes mehr ausgereicht werden können. Die Zuschüsse das Landes nach der Förderrichtlinie Familienförderung-Fördergegenstand Nr. 8 werden weiterhin ausgereicht. Anbei das Rundschreiben des KSV vom 01.03.2024
Der KSV Sachsen teilt per Rundschreiben mit, dass für Maßnahmen der assistierten Reproduktion keine Zuschüsse des Bundes mehr ausgereicht werden können. Die Zuschüsse das Landes nach der Förderrichtlinie Familienförderung-Fördergegenstand Nr. 8 werden weiterhin ausgereicht. Anbei das Rundschreiben des KSV vom 01.03.2024
Der Link zum Fördergegenstand Assistierte Reproduktion in der Förderrichtlinie Familienförderung vom 06. Juli 2023: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/20103-RL-Familienfoerderung#vwv8