Gemeinnützige Einrichtungen, die in der Arbeitsförderung im SGB II oder SGB III tätig sind, stehen immer mehr vor der Frage der Finanzierbarkeit ihrer Angebote. Der Haushaltsansatz für die Arbeitsförderung ist im Laufe der letzten Jahre deutlich gekürzt worden. Die Tendenz zur Kürzung der Haushaltsansätze setzt sich fort.
Gemeinnützige Einrichtungen, die in der Arbeitsförderung im SGB II oder SGB III tätig sind, stehen immer mehr vor der Frage der Finanzierbarkeit ihrer Angebote. Der Haushaltsansatz für die Arbeitsförderung ist im Laufe der letzten Jahre deutlich gekürzt worden. Die Tendenz zur Kürzung der Haushaltsansätze setzt sich fort.
Die Situation der Träger, die Maßnahmen der Arbeitsförderung umsetzen, ist immer wieder Thema im Arbeitskreis Arbeitsmarktpolitik auf Gesamtverbandsebene. Insbesondere auch vor dem Hintergrund der laufenden Haushaltsdebatten auf Bundesebene wurde auf verschiedenen Sitzungen darüber gesprochen, wie Mitglieder in der Arbeitsförderung unterstützt werden können.
Die Einschnitte zu Lasten der Zielgruppe der Arbeitsförderung greift der Gesamtverband im Rahmen seiner Lobbyarbeit auf Bundesebene auf: Paritätischer warnt: Bundeshaushalt verschärft soziale Ungleichheit - Der Paritätische - Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege (der-paritaetische.de).
Um dazu ins Gespräch zu kommen, führt der Paritätische Gesamtverband in Zusammenarbeit mit dem Paritätischen Baden-Württemberg, dem Paritätischen Hessen und dem Paritätischen Nordrhein-Westfalen eine Online-Veranstaltung am 7.11.2024 durch:
***Einladung***
Online-Veranstaltung: Freie Wohlfahrtspflege in der Arbeitsförderung:
Netzwerke stärken und Themenfelder erschließen.
Donnerstag, 7. November 2024
Als gemeinnützige Einrichtungen, die in der Arbeitsförderung tätig sind, unterstützen wir Menschen, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB III beziehen. Dabei stehen wir immer wieder vor der Frage der Finanzierbarkeit unserer Angebote. Verschiedene Herausforderungen, wie beispielsweise der stetig sinkende Eingliederungstitel im SGB II und die Unklarheit darüber, wie die Agenturen für Arbeit künftig mit ihren neuen Aufgaben in der beruflichen Weiterbildung umgehen und vor Ort agieren werden, zwingen viele Träger zur Suche nach neuen Lösungen. Die Unsicherheit darüber, wer die richtigen Ansprechpartner*innen vor Ort sein werden, begrenzt unsere Handlungsmöglichkeiten erheblich.
Die Schwerpunkte der Veranstaltung liegen auf den Themen der beruflichen Weiterbildung, der Teilqualifizierung und der dazu nötigen Vernetzung vor Ort.
Ziel ist es, Mitglieder zu unterstützen, indem wir den Fragen nachgehen, wie Einflussmöglichkeiten freier Träger in der kommunalen Lobbyarbeit in der Arbeitsförderung aussehen. Was macht ein gutes lokales Netzwerk in der Arbeitsförderung aus? Welche relevanten Institutionen sollten mit inbegriffen sein? Welche Gelingensbedingungen gibt es für Netzwerke mit örtlich relevanten Akteuren? Wie können gemeinnützige Einrichtungen außerdem weitere Themenfelder in der Arbeitsförderung erschließen und welche Akteure sollten dafür angesprochen werden? Welche Chancen bietet dabei auch die Finanzierung der Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung ab 2025 durch die Agenturen für Arbeit? Welche weiteren Wege bieten sich an?
Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Mitglieder des Paritätischen und ist kostenfrei. Das Programm und die Informationen zur Anmeldung finden Sie hier: Programm_FINAL.pdf (der-paritaetische.de)
Hinweis für Träger des Paritätischen Sachsen zur Mitarbeit des Paritätischen Sachsen in den lokalen Jobcenterbeiräten: Die Verbände der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen sind in den SGB II - Beiräten in den Regionen vertreten. Für die Vertretung der Trägerinteresse in den Beiräten wenden Sie sich gerne an die Regionalstelle des Paritätischen Sachsen in ihrer Region.