Am 1. Januar 2023 trat das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz in Kraft. Es regelt die Aufteilung von Kohlendioxidkosten, die für fossile Brennstoffe anfallen, zwischen Vermieter und Mieter und muss nun erstmalig im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für 2023 berücksichtigt werden. Maßgeblich für die Aufteilung ist der Umfang der Treibhausgasemissionen des vermieteten Gebäudes
|