Am 18. Oktober 2024 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Entwürfe zur geplanten Reform des Vergaberechts (sog. Vergabetransformationspaket) in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat ihre Stellungnahme fristgerecht am 28. Oktober 2024 eingereicht. Ob das Gesetzesvorhaben bis zu den Neuwahlen im Februar 2025 noch im Bundestag verhandelt wird, ist derzeit unklar.
| Am 18. Oktober 2024 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Entwürfe zur geplanten Reform des Vergaberechts (sog. Vergabetransformationspaket) in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat ihre Stellungnahme fristgerecht am 28. Oktober 2024 eingereicht. Ob das Gesetzesvorhaben bis zu den Neuwahlen im Februar 2025 noch im Bundestag verhandelt wird, ist derzeit unklar. Jedenfalls ein Kabinettsentwurf liegt bislang nicht vor. Die Entwürfe des BMWK sowie die Stellungnahme der BAGFW sind in der Anlage beigefügt, einschließlich der durch das BMWK zur Verfügung gestellten Synopsen, in denen die bisherige der vorgeschlagenen Rechtslage gegenüberstellt wird. Die Stellungnahme der BAGFW finden Sie auch auf deren Webseite: hier. Die wesentlichen Inhalte der Vergaberechtsreform mit knapp 200 Einzelmaßnahmen umfassen u. a.:
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) fordert in ihrer Stellungnahme u. a.:
Die BAGFW legt dabei die verschiedenen Rollen von Sozialunternehmen zugrunde; einerseits als Bieter um öffentliche Aufträge und andererseits als Zuwendungsempfänger, die bei eigenen Beschaffungsvorgängen teilweise selbst Vergaberecht anwenden müssen. In beiden Fällen wird sowohl das Vergaberecht wie auch die Vergabepraxis als deutliche Belastung erlebt. Dokumente zum Download 2024-11-01_BAGFW-Stellungnahme_VTP_final.pdf (369 KB) Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (899 KB) 3__20241018_-_UVgO_-_ÄndM.pdf (518 KB) 4__20241018_-_UVgO-Erläuterungen.pdf (367 KB) |