Ab sofort können wieder Fördermittel für lokale Beteiligungsvorhaben über die Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung (FRL) des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Gleichstellung und Europa beantragt werden.
Die Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung (FRL) wurde im Frühjahr 2022 erlassen. Seitdem wurden über 50 lokale Beteiligungsvorhaben in ganz Sachsen gefördert und umgesetzt. Ob Bürgerwerkstätten, Zukunftskonferenzen oder Leitlinienprozesse - sowohl Kommunen als auch zivilgesellschaftliche Träger erhalten im Rahmen des Förderprogramms finanzielle Unterstützung, um die Bevölkerung an den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen in ihrer Gemeinde zu beteiligen.
Sie benötigen finanzielle Unterstützung für Ihr Vorhaben?
Derzeit läuft der 5. Förderaufruf: Förderaufruf - Bürgerbeteiligung in Sachsen - sachsen.de
Eine Antragstellung auf Förderung im Rahmen der FRL Bürgerbeteiligung ist noch bis zum 15. April 2024 über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank: Bürgerbeteiligung - sab.sachsen.de möglich.