Fördermöglichkeiten für Kulturprojekte, Feierlichkeiten und Feste im ländlichen Raum Sachsen

Über den Kleinprojektefond der Kulturstiftung des Freistaates Sachsens können Vereine und soziale Organisationen finanzielle Unterstützung für Kunst- und Kulturprojekte, Feste, Veranstaltungen etc. beantragen. Es werden Fördersummen von 500,00 bis 5.000,00 Euro bewilligt. Eine Antragstellung ist ab dem 15. Januar 2024 möglich.

10.01.2024

Mit dem Kleinprojektefonds fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Kunst- und Kulturprojekte in den ländlichen Regionen Sachsens. Das Programm wurde 2019 ins Leben gerufen und bietet kleineren Projekten eine unkomplizierte und kurzfristige Fördermöglichkeit. Das besondere Anliegen des Kleinprojektefonds ist die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in den ländlichen Regionen Sachsens. Deshalb werden durch das Programm vorrangig Vorhaben lokaler Akteure für ein lokales Publikum gefördert, angefangen von Theateraufführungen, Konzerten und Lesungen über Ausstellungen und künstlerische Workshops bis hin zu Kulturprogrammen bei kleineren Stadt- oder Dorffesten.

Rahmenbedingungen für Antragsstellung

Gefördert werden Kunst- und Kulturprojekte in kleineren und mittelgroßen Städten und Gemeinden, die das kulturelle Angebot vor Ort erweitern und bereichern. Vorrang haben Ideen und Vorhaben, die nachhaltig wirken und das ehrenamtliche Engagement vor Ort stärken. Aus der Projektbeschreibung sollte klar hervorgehen, an wen sich das Projekt richtet und wer hinter der Projektidee steht. Veranstaltungen sollen in der Regel öffentlich zugänglich sein.

Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz in Sachsen einen Antrag stellen. Pro Kalenderjahr kann maximal ein Kleinprojekt pro Antragsteller gefördert werden. Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher oder kommunaler Trägerschaft sowie Einrichtungen, die bereits überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Freistaates Sachsen finanziert werden.

Nicht förderfähig sind Projekte in städtischen Ballungszentren wie Dresden, Leipzig und Chemnitz; Projektvorhaben städtischer Initiativen ohne beteiligte Akteure und Kooperationspartner im ländlichen Raum; Projekte mit überwiegend kommerziellen Absichten; die Produktion von Kunstwerken (u.a. Skulpturen/ Installationen im öffentlichen Raum); Publikationsvorhaben; Investitionen in Privatbesitz; Projekte, die vorrangig Einzelinteressen dienen; Vorhaben und Veranstaltungsreihen ohne spezifischen Projektcharakter (z.B. Jahresprogramme, Tourneen, Weihnachtsmärkte).

Fördermittelbeantragung

Anträge für Kleinprojekte im aktuellen Kalenderjahr können fortlaufend bei der Kulturstiftung gestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel sechs Wochen. Jeder Antrag sollte dementsprechend mindestens sechs Wochen vor Projektbeginn vorliegen. Für bewilligte Projekte müssen die Mittel bis spätestens 1. Dezember bei der Kulturstiftung abgerufen werden. Eine Antragstellung für Kleinprojekte im ländlichen Raum ist ab 15. Januar 2024 wieder möglich.

Beantragt werden können in der Regel zwischen 500 und maximal 5.000 Euro. Die Zuwendung wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. Der Nachweis von Eigenmitteln ist wünschenswert, aber nicht zwingend. Falls die geplanten Gesamtausgaben die Antragsumme überschreiten, ist im Antragsformular unter Einnahmen anzugeben, welche weiteren Mittel zur Kostendeckung eingeplant sind (z.B. Eintrittseinnahmen, Spenden, Eigenmittel, weitere Förderungen etc.). Die Antragssumme ist auf volle 10 Euro zu runden.

Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen alle Sach- und Honorarausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen. Auch Anschaffungskosten sind zuwendungsfähig, wenn dargestellt werden kann, dass diese zur Durchführung des Vorhabens unbedingt notwendig sind und eine nachhaltige Nutzung gewährleistet ist.

Antragstellung

Die Antragstellung ist unkompliziert und auch für Projektträger empfehlenswert, die noch keine Erfahrungen in der Beantragung öffentlicher Fördermittel haben. Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular, in dem alle Angaben zum Antragsteller und dem geplanten Projekt vollständig anzugeben sind.

Das Formular und weitere Informationen sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.kdfs.de/foerderung/programmfoerderung/kleinprojektefonds