Die Mittelstandsrichtlinie Sachsen wurde novelliert. Die neue „Beratungsrichtlinie“ enthält u.a. den Fördergegenstand „Rekrutierung und nachhaltige Integration von Internationals“. Gefördert werden Mehraufwände für Rekrutierung und nachhaltige Integration von Auszubildenden, dual Studierenden, Arbeits- und Fachkräften aus Drittstaaten.
Die Mittelstandsrichtlinie Sachsen wurde novelliert. Die neue „Beratungsrichtlinie“ enthält u.a. den Fördergegenstand „Rekrutierung und nachhaltige Integration von Internationals“. Gefördert werden Mehraufwände für Rekrutierung und nachhaltige Integration von Auszubildenden, dual Studierenden, Arbeits- und Fachkräften aus Drittstaaten.
Dank der Aufmerksamkeit des Paritätischen wurde im Novellierungsprozess bekannt, dass der Fördergegenstand „Rekrutierung aus dem Ausland“ aus den regionalen Fachkräfteallianzen in die Mittelstandsrichtlinie überführt werden sollte. Da die Mittelstandsrichtlinie grundsätzlich auf Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beschränkt ist, war es dem Verband wichtig, das zuständige Ministerium dafür zu sensibilisieren, dass auch nicht gewerbliche KMU Zugang zur Förderung haben sollten. Es ist gelungen Einfluss zu nehmen, so dass der Fördergegenstand „Rekrutierung“ im Ergebnis keine Einschränkung auf gewerblich tätige KMU vornimmt. D.h., auch nicht gewerblich tätige, gemeinnützige Träger/Organisationen können die Förderung beantragen. Näheres zur Förderung siehe: Beratungsförderung - Internationals - sab.sachsen.de.
Der Paritätische ist daran interessiert, zu erfahren, ob Mitgliedsorganisationen die Förderung in Anspruch nehmen und steht als Ansprechpartner für Rückmeldungen zu der Förderung zur Verfügung.
Kontakt:
Kristin Höfler (Referentin Arbeit & Beschäftigung)
Tel.: 0351 - 828 71 141
E-Mail: kristin.hoefler(at)parisax.de