Förderung über die FRL 'Weltoffenes Sachsen' (WOS) 2026

Der Freistaat Sachsen fördert Projekte, die die demokratische Kultur und die freiheitlich demokratische Grundordnung in Sachsen stärken oder Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit abbauen helfen. Nun stehen die Förderschwerpunkte in den drei größten Bereichen des Demokratieprogramms für das Jahr 2026 fest.

08.05.2025

Förderrichtlinie »Weltoffenes Sachsen« - Antragstellung 2026

Auf Grundlage der Förderrichtlinie »Weltoffenes Sachsen« fördert der Freistaat Sachsen

  • Projekte, die die demokratische Kultur und die freiheitlich demokratische Grundordnung in unserem Bundesland stärken, sowie
  • Projekte, die Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit abbauen helfen.

Fördermöglichkeiten & Eckdaten

1. Landesweite Fachnetzwerke

  • Schwerpunkte:
    • Antisemitismus
    • Antiromaismus / Antiziganismus
    • Antimuslimischer Rassismus
    • Stärkung zivilgesellschaftlicher Demokratiearbeit
  • Förderhöhe: bis zu 150.000?/Jahr
  • Förderzeitraum: 2026–2028
  • Antragsfrist: 30. Juni 2025
  • Neu: Rahmenwirkmodelle zur Projektplanung und -evaluation

2. Regionale Netzwerke

  • Pro Landkreis oder kreisfreier Stadt: max. ein Netzwerk
  • Förderhöhe: bis zu 120.000?/Jahr
  • Antragsfrist: 30. Juni 2025

3. Projekte zur Demokratieförderung (gefördert über Regionalbudgets)

  • Fokus: Projekte mit Wirkung in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt
  • Förderhöhe: bis zu 140.000?/Jahr
  • Antragsfrist: 30. September 2025
  • Hinweis: Höhe des Regionalbudgets abhängig vom Doppelhaushalt 2025/2026

geplante Online-Beratungen zur Antragstellung

Anträge nur über das Online-Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB):
www.sab.sachsen.de/weltoffenes-sachsen