Bis 24. Februar 2025 können gemeinnützige Initiativen, die Verbraucher*innen bei der Reparatur defekter Produkte unterstützen, Mittel in Höhe von 3.000 EUR aus dem Förderprogramm "Reparieren statt Wegwerfen" beantragen.
Bis 24. Februar 2025 können gemeinnützige Initiativen, die Verbaucher*innen bei der Reparatur defekter Produkte unterstützen, Mittel in Höhe von 3.000 Euro aus dem Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbaucherschutz beantragen.
Hintergrund zur Förderung
Im Februar 2024 haben das Europäische Parlament und der Rat ein Recht auf Reparatur verabschiedet. Es verpflichtet Gerätehersteller, Angaben zu Reparierbarkeit ihrer Geräte zu machen. Die EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, Reparaturen z. B. durch Reparaturfonds oder -gutscheine zu fördern. Ab 20. Juni 2025 müssen beispielsweise auch Tablets und Smartphones reparierbar sein sowie Anleitungen und einzelne Ersatzteile zur Verfügung gestellt werden. Die EU-Richtlinie legt auch eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist um ein weiteres Jahr fest, wenn Verbraucher*innen sich für eine Reparatur anstatt einem Neukauf entscheiden. Repair-Cafés und Selbsthilfewerkstätten sind demnach wichtige Akteure, um dieses Recht auch umzusetzen.
Wer ist antragsberechtigt?
Im ersten Förderaufruf können gemeinnützige Reparatur-Initiativen und Selbsthilfewerkstätten, die als Vereine organisiert sind und Verbraucher*innen durch zur Verfügungstellung von Material und Werkzeug, Information und Qualifikation bei der Reparatur ihrer Produkte unterstützen. Die Werkstätten müssen mindestens vier Veranstaltungstermine im Jahr 2025 veröffentlichen und einen Nachweis über ihre bisherige Tätigkeit erbringen. Sie müssen zudem auf der Plattform www.reparatur-initiativen.de aufgeführt sein und einen Freistellungsbescheid beifügen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden vorrangig investive Maßnahmen wie Geräte, Maschinen, Werkzeuge, Ausstattung, Materialien und Verbrauchsmaterialien bis maximal 3.000 Euro. Darüber hinaus können auch Mittel beantragt werden für:
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Förderprogramm „Reparieren statt wegwerfen“ finden Sie auf der der Seite des Netzwerks Reparatur-Initiativen. Dort gibt es neben der ausführlichen Förderrichtlinie auch ein Video mit allen wichtigen Informationen zum Antragsverfahren.