Am 18.06. beschloss die Staatsregierung den überarbeiteten Aktionsplan zur Bekämpfung häuslicher Gewalt. Dieser beinhaltet 77 Handlungsziele und 190 Maßnahmen für die Bereiche Bildung, Gesundheit, Kultur, Wissenschaft, Sport, Opferschutz und Strafverfolgung.
Am 18.06. beschloss die Staatsregierung den überarbeiteten Aktionsplan zur Bekämpfung häuslicher Gewalt. Dieser beinhaltet 77 Handlungsziele und 190 Maßnahmen für die Bereiche Bildung, Gesundheit, Kultur, Wissenschaft, Sport, Opferschutz und Strafverfolgung.
Die Überarbeitung des Aktionsplanes fand unter dem Vorsitz der Landeskoordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im SMJusDEG statt. In einer vorherigen Analyse wurden die bestehenden Strukturen mit den Anforderungen der Istanbul-Konvention abgeglichen. Gemäß der Konvention beteiligten sich bei der Erstellung staatliche sowie nicht staatliche Akteure. Diese kamen aus 5 Ministerien, 2 Landesbehörden, 5 kreisfreien Städten und Landkreisen und 8 Landesarbeitsgemeinschaften sowie 18 weitere Vertreter*innen der Zivilgesellschaft.
Handlungsziele und Maßnahmen richten sich nach den 4 Säulen der Konvention (Prävention durch Bewusstseinsschaffung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Unterstützung und Schutz durch Hilfsdienste, Einsatz ausgebildeter Fachkräfte sowie die Einrichtung von Frauenhäusern koordinierende Maßnahmen). Die beschriebenen Interventionen greifen ineinander über, was durch vorgeschaltete Querschnittsziele erreicht werden konnte.
Bisher ist der Landesaktionsplan noch nicht veröffentlicht.