Geänderter offener Brief zur Arbeitsförderung im SGB II – Unterstützer*innen gesucht (Frist 13.08.2025)

Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2025 lässt einen weiteren Rückgang in den Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im SGB II befürchten. Beispielsweise werden Arbeitsgelegenheit weiter eingeschränkt und die Teilnehmendenzahl beim Instrument “Teilhabe am Arbeitsmarkt” nach § 16i SGB II geht zurück.

28.07.2025

Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2025 lässt einen weiteren Rückgang in den Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im SGB II befürchten. Beispielsweise werden Arbeitsgelegenheit weiter eingeschränkt und die Teilnehmendenzahl beim Instrument “Teilhabe am Arbeitsmarkt” nach § 16i SGB II geht zurück. 

Der Paritätische Gesamtverband plant einen Offenen Brief. Kurz nach dem Versand des ersten Briefentwurfes an die Mitglieder Ende Juni (siehe: parisax.de: Prekäre Lage der gemeinnützigen Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger in der Arbeitsförderung: Paritätischer Gesamtverband plant Offenen Brief), hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Träger der Grundsicherung im SGB II – die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen – darüber informiert, dass der Verfügungsrahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die Eingliederungsmittel auf 70 Prozent des im zweiten Regierungsentwurf zum Haushalt 2025 veranschlagten Ansatzes erhöht wurde. Dies war auch das Anliegen des offenen Briefes gewesen, welcher sich somit durch das Tätigwerden der Bundesregierung erledigt hat. 

Der Paritätische Gesamtverband möchte jedoch gerne an einem offenen und inhaltlich modifizierten Brief festhalten. Denn es liegt nun der aktuelle Entwurf der Bundesregierung für einen Bundeshaushalt 2025 vor, in welchem sich die zu niedrige finanzielle Ausstattung der Arbeitsförderung im SGB II sowie die allgemeine finanzielle Situation vieler Einrichtungen, die in diesem Bereich tätig sind, nicht geändert hat. Deshalb fokussiert der geänderte offene Brief den aktuellen Entwurf des Bundeshaushaltes und die vorgesehene zu geringe Ausstattung des Eingliederungstitels im SGB II. 

Der geänderte Brief findet sich im Anhang. 

Wir würden uns sehr freuen, auch zu diesem neuen Entwurf eine große Resonanz und Unterstützung von regionalen Mitgliedern des Paritätischen zu erhalten. 

Wie schon bei dem ersten Entwurf des offenen Briefes sind auch für den geänderten Entwurf die Vorhaben:

  • regionale Mitglieder des Paritätischen unter dem Brief zu versammeln, die von einer zu niedrigen Ausstattung des Eingliederungstitels im SGB II betroffen sind (Beschäftigungsträger, Qualifizierungsträger, Tafeln, Sozialkaufhäuser etc.), da dies die Problemlage für den Bundestag greif- und nahbarer macht. Die Erfahrung ist, dass es bei solch einer Thematik „mehr“ Eindruck auf Parlamentarier*innen macht, wenn der offene Brief von Praxiseinrichtungen unterzeichnet wird, die von dem Problem vor Ort betroffen sind.
  • Neben den potenziellen regionalen Mitgliedern wird der offene Brief vom Paritätischen Gesamtverband getragen. (Im Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit, in welchem die Fachkolleg*innen aus dem Gesamtverband und den Paritätischen Landesverbänden versammelt sind, gibt es die Vereinbarung, dass wenn der Gesamtverband etwas mitzeichnet, damit auch die Paritätischen Landesverbände abgedeckt sind. Die Logos der Landesverbände werden für den Brief also nicht benötigt, da sie durch die Mitgliedschaft im Gesamtverband bereits abgedeckt sind. Dadurch wird bei öffentlichen Aktionen der Fokus auf die Praxis gelegt, die vor Ort von den entsprechenden Problemen betroffen ist und Sachverhalte zugänglicher/erfahrbarer für Politiker*innen gemacht.) 

Wenn regionale Paritätische Mitglieder den offenen Brief mittragen möchten, wird gebeten, dieses bis zum Dienstschluss des 13. August 2025 an diese Mailadresse zu senden: arbeitsmarkt (at) paritaet.org (Jennifer Puls, Referentin für Arbeitsmarktpolitik und Jugendsozialarbeit). Wichtig dabei ist, den vollständigen Namen der Einrichtungen und den Ort der Einrichtung mitzusenden, da diese im Schreiben aufgelistet werden sollen. Ein Logo der Einrichtung ist nicht nötig. 

Änderungen an dem Text sind nicht möglich. Dies würde den Abstimmungsprozess zu ressourcenintensiv gestalten. 

ACHTUNG WICHTIG: Der Brief ist vertraulich. Diesen bitte nicht veröffentlichen, solange bis das finale Datum der Veröffentlichung noch nicht vom Gesamtverband bekannt gegeben wurde.