Am 12. Juni 2026 trat die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen für Asylverfahren in Deutschland analysiert eine neue Mediendienst-Expertise.
Seit dem 12. Juni 2026 gelten EU-weit die neuen Regelungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Das Reformpaket umfasst neun Verordnungen und eine Richtlinie. Zentral sind die neuen Grenzverfahren an den Schengen-Außengrenzen. Neu ist außerdem die Möglichkeit, Asylanträge in sehr vielen Fällen im Schnellverfahren zu bearbeiten. Auch in Deutschland führt die GEAS-Reform zu großen Veränderungen des Asylverfahrens. Die wichtigsten Neuerungen erklärt der Jurist Constantin Hruschka in einer Expertise. Diese geht auf nachfolgende Aspekte vertieft ein:
- Screening
- Grenzverfahren
- Zuständigkeit
- Sekundärmigrationszentren
- „Sichere Drittstaaten“
- Schnellverfahren
- Arbeit, Schule, Gesundheitsversorgung
- Ablehnung, Ausreisepflicht, Abschiebungen
- Krisenverordnung, Solidaritätsmechanismus, Resettlement
Zur Mediendienst-Expertise „Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem” (PDF)