GEAS-Reform: Neues Asylsystem startet

Am 12. Juni 2026 trat die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen für Deutschland im Überblick.

17.06.2026
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Erstellt von Hendrik Kreuzberg, Referent Migration

Am 12. Juni 2026 trat die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen für Asylverfahren in Deutschland analysiert eine neue Mediendienst-Expertise.

Seit dem 12. Juni 2026 gelten EU-weit die neuen Regelungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Das Reformpaket umfasst neun Verordnungen und eine Richtlinie. Zentral sind die neuen Grenzverfahren an den Schengen-Außengrenzen. Neu ist außerdem die Möglichkeit, Asylanträge in sehr vielen Fällen im Schnellverfahren zu bearbeiten. Auch in Deutschland führt die GEAS-Reform zu großen Veränderungen des Asylverfahrens. Die wichtigsten Neuerungen erklärt der Jurist Constantin Hruschka in einer Expertise. Diese geht auf nachfolgende Aspekte vertieft ein:

  • Screening
  • Grenzverfahren
  • Zuständigkeit
  • Sekundärmigrationszentren
  • „Sichere Drittstaaten“
  • Schnellverfahren
  • Arbeit, Schule, Gesundheitsversorgung
  • Ablehnung, Ausreisepflicht, Abschiebungen
  • Krisenverordnung, Solidaritätsmechanismus, Resettlement

Zur Mediendienst-Expertise „Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem” (PDF)