Die Bundesregierung hat am 24. April 2024 ihren Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit veröffentlicht. Damit liegt erstmals auf Bundesebene ein Leitbild vor, um die Obdach- und Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030 zu überwinden.
Die Bundesregierung hat am 24. April 2024 ihren Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit veröffentlicht. Damit liegt erstmals auf Bundesebene ein Leitbild vor, um die Obdach- und Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030 zu überwinden:
Nationaler Aktionsplan
Beschrieben werden:
Unter „Maßnahmen der beteiligten Akteure“ werden schließlich verschiedene Maßnahmen u.a. zu Wohnraumangebot, Prävention und Aufklärung aufgelistet. Außerdem werden Aktivitäten der einzelnen Bundesländer beschrieben. So wird für den Freistaat Sachsen u.a. das Housing-First-Projekt benannt, vgl. hierzu unser Artikel vom 08. Januar 2024 parisax.de: Mit Housing First zurück zur eigenen Wohnung.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) und der Deutsche Städtetag begrüßen den Aktionsplan.
Ein Leitbild alleine werde allerdings nicht genügen, um das ambitionierte Ziel Realität werden zu lassen. Es brauche auch politische Handlungsspielräume und finanzielle Ressourcen sowie eine Ausweitung des Mieter*innenschutzes.
Näheres entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung der BAGFW: BAGFW Pressemeldung
Der Liga-Fachausschuss Soziales hatte sich bereits bei der Ankündigung der Bundesregierung in 2022, einen Nationalen Aktionsplan aufzulegen, des Themas angenommen und eigene Maßnahmenvorschläge erarbeitet, s. Anlage. Diese wurden den zuständigen Ministerien vorgestellt, mit denen der Fachausschuss im Gespräch bleibt und das Thema kontinuierlich weiterverfolgt.