Zur Deckung des Fachkräftebedarfes fördert der Freistaat Sachsen Mehraufwände für Rekrutierung und Integration von Azubis, dual Studierenden sowie Arbeits- und Fachkräften aus Drittstaaten. Gemeinnützige Unternehmen sind antragsberechtigt. Bisher wurden erst wenig Anträge gestellt. Rückmeldungen aus der Praxis sind gefragt.
Zur Deckung des Fachkräftebedarfes fördert der Freistaat Sachsen Mehraufwände für Rekrutierung und Integration von Azubis, dual Studierenden sowie Arbeits- und Fachkräften aus Drittstaaten. Gemeinnützige Unternehmen sind antragsberechtigt. Bisher wurden erst wenig Anträge gestellt. Rückmeldungen aus der Praxis sind gefragt.
Mit der Förderung soll der mit der Rekrutierung und nachhaltigen Integration verbundene Mehraufwand von kleinen und mittleren Unternehmen anteilig kompensiert werden. Darüber hinaus soll die Förderung für die kleinen und mittleren Unternehmen einen Anreiz bieten, sich den Weg der internationalen Rekrutierung in Drittstaaten als eine Möglichkeit zur Deckung ihres Fachkräftebedarfes zu erschließen.
Da auch gemeinnützige Arbeitgeber explizit antragsberechtigt sind, hatte der Paritätische zu der Förderung informiert: parisax.de: Förderung der Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland.
Alle Informationen zur Förderung können hier abgerufen werden: Beratungsförderung - Internationals - sab.sachsen.de
Die niedrige Zahl an Anträgen könnte nun dazu führen, dass das Finanzministerium die Förderung insgesamt streicht. Deshalb sind Rückmeldungen hilfreich, woran es liegen könnte, dass bislang so wenige Anträge eingegangen sind.
Der Verband ist an Rückmeldungen von Mitgliedsorganisationen interessiert, die sich bereits mit dem Förderprogramm befasst haben. Hilfreich sind aber auch Rückmeldungen genereller Art, warum das Förderprogramm unter Mitgliedsorganisationen offensichtlich kein Interesse weckt.
Bitte richten Sie Ihre Rückmeldung direkt an:
Kristin Höfler (Referentin Arbeit & Beschäftigung)
Tel.: 0351 - 828 71 141
E-Mail: kristin.hoefler (at) parisax.de