Am 27. Juni 2024 trat das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft. Eine begleitende Kampagne des Bundes soll Einwanderungsinteressierte sowie Berater*innen in dem Themenfeld unterstützen.
Seit dem 27.06.24 gilt das neue Einbürgerungsrecht, anlässlich dazu hat die Bundesregierung eine Informationskampagne gestartet.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, informiert die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration ab heute Einbürgerungsinteressierte und potenziell Einbürgerungsberechtigte über die Voraussetzungen und Abläufe der Einbürgerung.
Die Elemente der Kampagne beinhalten:
Folgende Neuerungen sind im Gesetz enthalten: