Gewaltschutz: aktueller Stand Gewalthilfegesetz

Aufgrund der kürzlich erst beendeten Haushaltsverhandlungen, fand, so wird Vermutungen, noch keine Einigung für das avisierte Gewalthilfegesetz statt. Aktuell steht der 17.07. medial im Raum.

09.07.2024

Aufgrund der kürzlich erst beendeten Haushaltsverhandlungen, fand, so wird Vermutungen, noch keine Einigung für das avisierte Gewalthilfegesetz statt. Aktuell steht der 17.07. medial im Raum.

Am 20.6. fand erneut eine Austauschrunde zwischen der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäueser (ZIF), dem Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) und dem Paritätischem Gesamtverband sowie Ländervertreter*innen statt. Auch aus dieser Runde gab es keine neuen Informationen. Der Austausch wurde genutzt, um noch einmal im Detail eine Bewertung des Referentenentwurfes vorzunehmen und positive/negative/offene Aspekte in dem Gesetz zu benennen. Eine entsprechende Zusammenfassung findet sich anbei.

Die Aktivitäten zum Gesetz gehen damit aktiv weiter (z. B. Frauenhauskoordinierung e. V. https://www.frauenhauskoordinierung.de/aktuelles/detail/pm-gewalt-gegen-frauen-macht-keine-sommerpause-das-gewalthilfegesetz-darf-nicht-an-haushaltsverhandlungen-scheitern)

Die paritätischen Landesverbände Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz und die ZIF haben zur Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) in Ludwigsburg am 13.6.2024 eine gemeinsame Aktion durchgeführt. Sie fordern die Umsetzung eines Gewalthilfegesetzes und appellieren an Bund und Länder, trotz angespannter Haushaltslage ihrem Schutzauftrag nachzukommen und einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe mit einem einheitlichen Finanzierungsrahmen einzuführen.  Es konnte mit Frau Paus gesprochen werden, die das Vorhaben ihres Hauses natürlich unterstützt (https://paritaet-bw.de/presse/pressemitteilungen/frauenhaeuser-fordern-recht-auf-schutz-und-hilfe-fuer-gewaltbetroffene-frauen)

Die GFMK hat einstimmig auf ihrer Sitzung in Ludwigsburg beschlossen und fordert das BMFSFJ auf:  

  • einen Gesetzentwurf kurzfristig vorzulegen, der dem Gedanken der Lastenteilung ausreichend Rechnung trägt und
  • konkret im Rahmen der Weiterentwicklung des bisher vorgelegten Diskussionsentwurfs zu benennen, in welcher Höhe und auf welchem Weg der Bund die Kostenbeteiligung übernehmen wird.