Im Juli 2024 hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) einen Entwurf zu Änderungen des Familienverfahrensrechts mit dem Schwerpunkt des Schutzes bei Partnerschaftsgewalt vorgestellt. Frauenhauskoordinierung (FHK) begrüßt diesen Entwurf ausdrücklich und weist auf Verbesserungspotentiale im Gesetzesentwurf hin.
Im Juli 2024 hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) einen Entwurf zu Änderungen des Familienverfahrensrechts mit dem Schwerpunkt des Schutzes bei Partnerschaftsgewalt vorgestellt. Frauenhauskoordinierung (FHK) begrüßt diesen Entwurf ausdrücklich und weist auf Verbesserungspotentiale im Gesetzesentwurf hin.
Mit Istanbul-Konvention (IK) und Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung verpflichtet, auf sämtlichen staatlichen Ebenen alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern. Durch den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften will das BMJ diesen Verpflichtungen nachkommen. FHK begrüßt, dass mit dem Entwurf endlich dem Phänomen Partnerschaftsgewalt an einer wichtigen Schaltstelle, nämlich dem Verfahrensrecht am Familiengericht, Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Die mit der Reform des Familienverfahrensrechts 2009 eingebrachten Prinzipien, die auf Einigung, gemeinschaftliche Beratung und Mediation abzielten, sind aus der Perspektive des Gewaltschutzes seither kritisiert worden. Als besonders problematisch galten zudem die unbedingte Durchsetzung von Umgangsrechten und die Unterausstattung des Verfahrensbeistands als „Anwalt des Kindes“.
Inhalte des Gesetzesentwurfs
Als wesentliche Instrumente zum Schutz bei Partnerschaftsgewalt schlägt der Gesetzentwurf
vor.
Verbesserungspotentiale
Die angedachten Maßnahmen sind generell zu begrüßen, werden jedoch noch nicht vollumfänglich der Realität und den Bedarfen bei Partnerschaftsgewalt gerecht. Zu den zentralen Nachbesserungsbedarfen aus Sicht von FHK zählen:
Trotz der angeführten Verbesserungsbedarfe ist der Entwurf aus Sicht von FHK ein wichtiger Schritt auf dem richtigen Weg. Der bereits erwartete Gesetzentwurf zum materiellen Kindschaftsrecht sollte mit diesen Vorschlägen abgestimmt und synchronisiert werden.
Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK) wurde 2001 in Frankfurt am Main auf Initiative der Wohlfahrtsverbände gegründet, um sich im Auftrag der Mitglieder für den Abbau von Gewalt gegen Frauen und für die Verbesserung der Hilfen für betroffene Frauen und deren Kinder einzusetzen. FHK koordiniert, vernetzt und unterstützt das Hilfesystem, fördert die fachliche Zusammenarbeit und bündelt Praxiserfahrungen, um sie in politische Entscheidungsprozesse sowie in fachpolitische Diskurse zu transportieren.
Seit 2010 hat der Verein seinen Sitz in Berlin.
Mitglieder von FHK sind der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Caritasverband, der Paritätische Gesamtverband, die Diakonie Deutschland und der Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein sowie weitere Träger von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen.
Mit zusammen rund 275 Frauenhäusern und 300 Fachberatungsstellen fördern und sichern die Mitglieder das Hilfe- und Unterstützungssystem für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, sowie für ihre Kinder.
Die Arbeit von FHK wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
Quelle: Frauenhauskoordinierung e. V.