GKV-Pauschalförderung 2025

Die neuen Formulare für die Beantragung der GKV-Pauschalförderung stehen zur Verfügung.

01.11.2024

Förderanträge 2025 und Verwendungsnachweise 2024

Nunmehr stehen die aktualisierten Formulare für die GKV-Pauschalförderung zur Verfügung. Wir stellen diese gern im Rahmen der Fachinformationen zum Download bereit (siehe Anlagen).

Antragsfrist und Hinweise zur Antragstellung

„Um für die Förderung berücksichtigt zu werden, reichen Sie einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag fristgerecht im Original bis zum 31. Januar 2025 ein. Anträge, die nach dem 31.01. des Förderjahres eingehen, führen zur Ablehnung. Denken Sie bitte auch daran den Nachweis über die Verwendung der Fördermittel des Vorjahres bis 31.01.2025 einzureichen.

Dies ist Voraussetzung (außer bei Erstantrag) für die neue Förderung.“ so die Information der Krankenkassen.

Bisher wurde die Fristeinhaltung in der Praxis großzügiger gehandhabt, soll aber nun verbindlich eingehalten werden.

Unsere Empfehlung: sollte sich bei der Antragstellung dennoch abzeichnen, dass die Antragsfrist schwer einzuhalten ist z.B. weil einzelne Unterlagen noch fehlen. Kommen Sie vor Ablauf der Frist mit der für die Bearbeitung zuständigen Krankenkasse ins Gespräch und vereinbaren bestenfalls schriftlich, wie Sie verfahren können. Besser ist es selbstverständlich, die Frist zu halten.

Sofern die AOK Plus für die Bearbeitung Ihres Antrages zuständig ist, beachten Sie bitte zusätzlich folgenden Hinweis:

„Bitte nutzen Sie für die Zusendung der Unterlagen die Postadresse in Dresden, welche auf dem Antrag vermerkt ist. Die auf dem Formular zum Nachweis über die Mittelverwendung angegebene Adresse in Chemnitz ist für die neue Förderperiode nicht mehr aktuell. Um den Förderprozess möglichst reibungslos zu gestalten, ist es wichtig, dass beide Unterlagen (Nachweis über die Mittelverwendung der Pauschalförderung 2024 und Antrag auf Pauschalförderung 2025 zusammen versendet werden, da dies die Zuordnung enorm erleichtert.“ (AOK Plus)

Projektförderung

Auch die kassenindividuelle Projektförderung ist eine Möglichkeit, um Ihre Pläne für die Selbsthilfe 2025 umzusetzen. Die Krankenkassen informieren i.d.R. auf ihren Homepages z.B. welche Förderschwerpunkte für die Projektförderung bestehen. Hier lohnt es sich, vorab eines Antrages mit der entsprechenden Kasse über Ihre Vorhaben ins Gespräch zu gehen.

Tipp

2025 findet wieder die Aktionswoche Selbsthilfe statt. Sie soll dazu beitragen, die Selbsthilfe noch bekannter und sichtbarer zu machen. Wenn Sie 2025 Veranstaltungen und Aktionen planen, ist es sinnvoll dies in diesem Zeitraum zu legen, um die Öffentlichkeitsarbeit des Paritätischen gleich mitzunutzen und die Strahlkraft der Aktionswoche zu stärken. Mehr Sichtbarkeit der Selbsthilfe auch in Sachsen stärkt und unterstützt alle engagierten Akteur*innen. Bedenken Sie diese Aktivitäten daher auch schon bei Ihrer Finanzplanung.

Der Paritätische Sachsen sitzt als einer der Vertreter*innen der Selbsthilfe im Beirat der GKV. Gern stehen wir für Fragen unserer Mitgliedsorganisationen zur Verfügung und nehmen Hinweise zur GKV-Pauschalförderung entgegen, um sie ggf. im Austausch mit den Kassen anzusprechen.

Kontakt

Nicole Börner
Referentin Selbsthilfe
Telefon: 0351 - 828 71 152
E-Mail: nicole.boerner (at) parisax.de