Kommission SGB XII: Beschluss eines Glossars gemäß § 3 Abs. 1 Satz 7 des Rahmenvertrages nach § 80 Abs. 1 SGB XII für den Freistaat Sachsen vom 25. Juni 2024 und Anwendungsempfehlung an die Rahmenvertragsparteien.
Mit Rundschreiben 4-2025 informiert die Kommission SGB XII über den Beschluss eines Glossars zur Erläuterung von Begrifflichkeiten, die im Rahmenvertrag nach § 80 Abs. 1 SGB XII und in den dazugehörigen Leistungstypen verwendet werden.
Die Kommission SGB XII empfiehlt den Rahmenvertragsparteien die Anwendung des Glossars für eine landesweit einheitliche Leistungsumsetzung nach Kapitel 8 SGB XII.
Die Begriffe des Glossars wurden in zahlreichen Sitzungen der von der Kommission SGB XII eingesetzten AG Leistungstypen zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern intensiv diskutiert. Auf der Seite der Leistungserbringer waren die Liga-Verbände und damit der Paritätische vertreten. Mit dem nun geeinten Ergebnis sind beide Seiten sehr zufrieden, so dass eine entsprechende Beschlussvorlage in der Sitzung der Kommission am 14.08.2025 zur Abstimmung vorgelegt und beschlossen werden konnte.
Das nun vorliegende Glossar erläutert in alphabetischer Reihenfolge folgende Begriffe:
Zur Veranschaulichung des sozialrechtlichen Dreiecksverhältnisses ist dem Glossar als Anlage zudem ein entsprechendes Schema beigefügt.
Sie finden den Beschluss 4-2025 und das Glossar auf der nachfolgend verlinkten Homepage der Geschäftsstelle der SGB-Kommissionen: Kommission nach § 80 SGB XII - SGB Kommissionen Sachsen