Handreichung und Austausch: Das Besserstellungsverbot verständlich erklärt

Das Besserstellungsverbot ist ein verbindliches Prinzip im Zuwendungsrecht, welches in der Praxis oft Fragen aufwirft. Der Paritätische Gesamtverband bietet hierzu eine aktualisierte Handreichung. Zudem sind regionale Informationsveranstaltungen geplant, um rechtliche Grundlagen und aktuelle Entwicklungen zu erläutern.

15.09.2025

Das Besserstellungsverbot ist ein verbindliches Prinzip im Zuwendungsrecht, welches in der Praxis oft Fragen aufwirft. Der Paritätische Gesamtverband bietet hierzu eine aktualisierte Handreichung. Zudem sind regionale Informationsveranstaltungen geplant, um rechtliche Grundlagen und aktuelle Entwicklungen zu erläutern.

Das Besserstellungsverbot stellt ein zentrales Gebot im Zuwendungsrecht dar. Es ist sowohl im Haushaltsgesetz als auch in den AnBest-I/P verankert und entfaltet unmittelbare Bindungswirkung für die Verwaltung. In der praktischen Anwendung ergeben sich jedoch häufig Fragen und Unsicherheiten. Unterschiedliche Auslegungen durch zuständige Ämter erschweren zusätzlich die Umsetzung.

Das Verbot betrifft gemeinnützige Träger, die staatliche Zuwendungen erhalten. Unklarheiten bestehen insbesondere in Bezug auf die Reichweite der Regelung: In welchen Fällen greift das Verbot? Wo ist es genau normiert? Und wie ist es rechtlich einzuordnen?

Unterstützung durch Handreichung und regionale Veranstaltung für Mitglieder

Zur Orientierung hat der Paritätische Gesamtverband eine Handreichung veröffentlicht, die unter folgendem Link verfügbar ist: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/das-zuwendungsrechtliche-besserstellungsverbot-eine-handreichung/  Diese wurde zunächst auf Grundlage des Haushaltsgesetzes 2023 erstellt und anschließend an das Haushaltsgesetz 2024 angepasst.

Die Regionalstellen des Paritätischen Sachsen planen zudem Informationsveranstaltungen, um die Inhalte der Handreichung gemeinsam mit den Mitgliedern zu erörtern. Dabei sollen insbesondere aktuelle Entwicklungen, praxisrelevante Fälle und einschlägige Rechtsprechung aus Sachsen besprochen werden. Die ursprünglich für Oktober vorgesehenen Termine müssen aus organisatorischen Gründen verschoben werden. Neue Veranstaltungstermine werden rechtzeitig bekannt gegeben.