Mitarbeitende der Migrationsdienste oder auch der Asylverfahrensberatung sind mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Unter welchen Umständen darf ein Rechtsrat erteilt werden und wo liegen die Grenzen der Beratung? Eine Handreichung des Deutschen Caritasverband gibt hierzu praxistaugliche Hilfestellungen.
Mitarbeitende der Migrationsdienste sind mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Entscheidend in der Beratungspraxis ist, unter welchen Umständen Mitarbeitende Ratsuchenden einen Rechtsrat erteilen dürfen und wo Grenzen der Beratung liegen. Die Handreichung möchte die Systematik des Rechtsdienstleistungsgesetzes gerade auch für Beratende, die keine (vertieften) juristischen Kenntnisse haben, nachvollziehbar und verständlich machen. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, den Handlungsspielraum der Beratenden zu klären. Zur Veranschaulichung werden zahlreiche Beispiele aus dem Beratungsalltag herangezogen.
Die Handreichung richtet sich insbesondere an Beratende der Migrationsdienste. Für Beratende anderer Dienste, etwa der Asylverfahrensberatung oder in der Flüchtlingssozialarbeit, eignet sie sich jedoch ebenfalls. Es sei darauf hingewiesen, dass alle aufgeführten Praxisbeispiele der Migrationsberatung entnommen sind.
Die Handreichung zum Rechtsdienstleistungsgesetz kann als pdf heruntergeladen werden.