Hilfen zur Erziehung: Beschluss der Landeskommission nach §78e SGBVIII zu den Gemeinschaftsveranstaltungen

Die Landeskommission nach §78e SGBVIII hat in der Sitzung vom 28.11.2024 neue Pauschalen für die Gemeinschaftsveranstaltungen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Tagesgruppen nach §32 SGBVIII beschlossen.

04.12.2024

Beschluss zu neuen Pauschalen für Gemeinschaftsveranstaltungen

Die Landeskommission nach §78e SGBVIII hat in der Sitzung vom 28.11.2024 neue Pauschalen für die Gemeinschaftsveranstaltungen beschlossen. Die neuen Werte betragen 1,30 Euro pro Platz und Tag für stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie 1,00 Euro pro Platz und Tag für Tagesgruppen nach §32 SGBVIII.

Die neuen Pauschalen gelten ab 01.01.2025 und können in laufenden Verhandlungen noch berücksichtigt werden. Ansonsten werden die aktualisierten Beträge bei Neuverhandlungen oder Verhandlungen im vereinfachten Verfahren bei Personalkostenfortschreibungen anerkannt. Eine Verhandlung, die ausschließlich die Berücksichtigung der neuen Pauschalen beinhaltet, ist nicht möglich.

Landeskommission verständigt sich auf eine Definition

Gleichzeitig mit der Erhöhung der Pauschalen wurde eine Definition der Gemeinschaftsveranstaltungen wie folgt beschlossen:

Gemeinschaftsveranstaltungen in einer Jugendhilfeeinrichtung sind Maßnahmen die:

  • von der Einrichtung organisiert werden,
  • an welcher der überwiegende Teil der Gruppe(n) teilnimmt und
  • die eine gemeinsame soziale Interaktion der jungen Menschen beinhalten.

Der Zweck solcher Veranstaltungen besteht einerseits darin, das Zusammengehörigkeitsgefühl der Gruppe zu stärken und andererseits sollen die jungen Menschen über die gemeinsame Aktivität die Möglichkeit zu haben, neue Fähigkeiten zu erlernen, Selbstvertrauen aufzubauen, Freundschaften zu schließen und ein positives Gemeinschaftsgefühl zu entwickeln. Gemeinschaftsveranstaltungen können verschiedene Formen annehmen, wie zum Beispiel Workshops, sportliche Aktivitäten, kulturelle Veranstaltungen, Ausflüge. Bei der Refinanzierung der jeweiligen Maßnahmen haben die Regelungen der Beihilferichtlinien Vorrang. Entsprechend sind Aufwendungen für Ferienfahrten, schulische Veranstaltungen sowie individuelle Aufwendungen wie z.B. Mitgliedschaften in Vereinen oder für Einzelunternehmungen der jungen Menschen nicht als Bestandteil zu sehen.

Der Beschluss soll im 4. Quartal 2025 hinsichtlich der Beträge sowie des Inhaltes überprüft werden.

Ein entsprechendes Rundschreiben sollte in kurzer Zeit durch die Geschäftsstelle der Landeskommission erfolgen.

Für Rückfragen steht Hr. Carsten Tanneberger, carsten.tanneberger (at) parisax.de, gern zur Verfügung.