Am 13.3.2025 trafen sich Vertreter*innen von 33 Mitgliedsorganisationen zur Fachbereichskonferenz. Neben der Wahl des neuen Fachbeirates gab es vielfältige Themen und Impulse, die aktuell die Arbeit bestimmen. Einen Überblick gibt diese Fachinformation und angehängte Präsentationen. Die nächste FBK ist für den 25.9.2025 in Leipzig geplant.
Inhalte der FBK
Top 1. Neubesetzung des Referats Jugendhilfe
Seit 17. Februar arbeitet sich Katrin Bressel in die Aufgaben des Referates ein. Mit einem Stundenumfang von 25 Stunden wird sie regelmäßig Mo-Do erreichbar sein, insbesondere wieder die inhaltlichen Aufgaben und die Schnittstellenarbeit zum Gesamtverband bearbeiten, während Carsten Tanneberger weiterhin die Bearbeitung von Testaten übernimmt und Verhandlungen in der Jugendhilfe führt. Die Mitglieder sind eingeladen, bei der Einarbeitung mitzuwirken, indem sie ihre Themen und Unterstützungsbedarfe aktiv einbringen und in die Zusammenarbeit einsteigen.
Top 2. Zukunftskonzept Parität 2030
Michael Richter unterstreicht mit eindrücklichen Zahlen, wie die soziale Arbeit sich verändert und einmal mehr vor großen Herausforderungen steht. 5 Zukunftstrends werden die nächsten Jahre bestimmen:
Der Paritätische Sachsen will mit seinen Mitgliedern an guten Lösungen mitwirken und seine Arbeit danach ausrichten. Nächste Schritte sind Vorstandsklausur, Priorisierungen und Austausch auf den Regionalkonferenzen. Ziel ist es, auf der Mitgliederversammlung das Zukunftskonzept 2030 zu beschließen.
Top 3. Wahl des Fachbeirats
Aufgrund der außergewöhnlichen Situation hat der letzte Fachbeirat 2,5 Jahre gearbeitet. Großer Dank geht an Andreas Zschau, Doreen Gruhn, Katrin Wagner, Sebastian Kalamorz, Daniel Böhme, Cornelia Heidrich und Katja Schönborn. Für den neuen Fachbeirat lagen acht Kandidaturen vor, was ein sehr gutes Zeichen für das Interesse am Mitwirken ist. In geheimer Wahl wurden folgende neuen Fachbeiratsmitglieder für die nächsten zwei Jahre gewählt: Doreén Gruhn (SBBZ), Katrin Wagner (Bürgerhilfe Sachsen), Sebastian Kalamorz (Kinderheim Machern), Cornelia Heidrich (Jugendzentrum Jocketa), Katja Schönborn (DKSB Zittau), Friedrich Magirius (BSW Muldental) und David Richter (FAB e.V.)
Der Fachbeirat vertritt für die nächsten 2 Jahr die Fachbereichskonferenz im Verband und steht diesem zwischen den Fachbereichskonferenzen zur Beratung und Abstimmung zur Verfügung. Das nächste Treffen für die inhaltliche Facharbeit und die Vorbereitung der nächsten FBK findet voraussichtlich am 05.06.2025 statt.
Top 4. Aktueller Stand zum Deutschen Jugendhilfetag
Der DJHT vom 13.-15. Mai in Leipzig wartet auf mit einem Bewerberrekord und gilt als das größte Jugendhilfe-Event Europa. Staatsministerin Köpping unterstreicht in einer Medieninformation die Bedeutung der Kinder- und Jugendhilfe als Standortfaktor für Sachsen. Mehrere Mitglieder berichten kurz von ihren Aktivitäten auf der Messe. Der Messestand des Paritätischen Gesamtverbandes gestaltet ein vielfältiges Programm und vermittelt einen Eindruck von der Vielfalt der Paritätischen Träger.
Anmeldungen: https://www.jugendhilfetag.de/kongress/
Top 5. Beteiligung, Selbstbestimmung, Beschwerde: Arbeitshilfe zu den Anforderungen aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Mit der überarbeiteten Arbeitshilfe soll ein im Frühjahr 2024 begonnener Prozess abgeschlossen werden, den Hartmut Mann gemeinsam mit dem Fachbeirat auf den Weg gebracht hat. Die Arbeitshilfe dient der fachlichen Unterstützung, die Anforderungen aus dem KJSG umzusetzen. U.a. die Inverval-Studie zeigt, wie wichtig Beteiligung und Beschwerdemöglichkeiten sind. Insbesondere für Beschwerdemöglichkeiten außerhalb der Einrichtung sind Kooperationen notwendig. Dafür soll eine Mustervereinbarung erarbeitet werden. Ziel ist es, im Mai die neue Arbeitshilfe den Mitgliedern über das Fachinformationsmanagement zur Verfügung zu stellen.
Top 6. Vorstellung der Servicestelle Gewaltprävention in den Erziehungshilfen
Ausgehend von der Studie „Entwicklungsbedarf in der Hilfe zur Erziehung in Sachsen aus der Perspektive von Jugendlichen mit Erfahrung in Jugendhilfeeinrichtungen über Tag und Nacht“ betreibt der Kinderschutzbund Sachsen eine landesweite Servicestelle zur Gewaltprävention. Zur Fragestellung: "Was kann man unter den gegebenen Umständen besser machen?“ erläutern Lisa Baumann und Anna Michels-Boger ihre Arbeit und Angebote und ermutigen Träger, Schutzkonzepte nicht nur als Pflichtaufgabe zu „erledigen“ sondern zu „leben“ und zu verbessern und dafür auch Unterstützungsangebote zu nutzen. Im Zusammenwirken mit der Parikom werden dazu Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten.
Top 7. Vorstellung des Dresdner Konzepts zur Umsetzung des §4a SGBVIII (Dr. Karsten König)
Prof. Dr. Karsten König von der IU- Internationale Hochschule Dresden erläutert die Herausforderungen und Fragen, die sich mit der Umsetzung des § 4a SGB VIII ergeben. Studien zeigen, dass das Interesse an Beteiligung bei jungen Menschen sinkt. Umso wichtiger ist es den § 4a SGBVIII ernst zu nehmen und sogenannte selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung (SOZ-SV) insbesondere von jungen Menschen anzuregen, zu fördern und zu begleiten. Die Stadt Dresden hat dafür ein Konzept entworfen, das sich inhaltlich mit der Förderung von sowie der Zusammenarbeit und Einbeziehung mit SOZ-VS beschäftigt und Regelung trifft (siehe auch Anlage). Fraglich ist, wie die Förderaussichten für vorgeschlagene Stellenanteile unter den gegebenen Sparzwängen aussehen.
Die Mitglieder stellten sich gegenseitig gute Praxisbeispiele vor. Dabei wird hervorgehoben, dass Beteiligung nur gelingt, wenn es für Jugendliche attraktiv ist und auch dann ist es schwer, Verbindlichkeit und Kontinuität herzustellen. Deshalb erscheint es z.B. sinnvoller, über Sitze anstelle von Mitgliedern der SOZ-VS in den verschiedenen Gremien zu sprechen, um entsprechende Hürden zu senken.
Top 8. Weitere Entwicklungen in der Hilfe zur Erziehung
Die FBK im Oktober 2024 hat ausführlich zum Thema Risikoausgleich eingeführt und die rechtlichen Sachstände dargelegt. Das BVerwG schließt sich nunmehr dem Urteil des BayVGH vom 13.02.2024 zum Risikoausgleich, Fremdkapitalzinsen und Rechtsberatungskosten an. Es entfaltet damit Rechtskraft in allen Bundesländern. Der VGH betonte, dass die Entgelte leistungsgerecht seien und es den Einrichtungen ermöglichen müssen, bei sparsamer und wirtschaftlicher Betriebsführung bedarfsgerechte Hilfen zu leisten. Es geht um die Gewährleistung auskömmlicher, leistungsgerechter Preise und nicht um Gewinne! Die vereinbarten Entgelte sollen weder zu Überschüssen noch zu Verlusten führen. Träger brauchen aufgrund der Prospektivität und des Verbots eines nachträglichen Ausgleichs in den Vereinbarungen einen kalkulatorischen Handlungsspielraum. Bedeutung kommt damit den Konzeptionen, Qualitätsentwicklungs- und Leistungsvereinbarungen für die Entgeltverhandlung zu. Die korrekte, durchdachte Beschreibung aller Leistungen, die zur Zielerreichung notwendig sind, bildet die Verhandlungsgrundlage und die Grundlage der zu kalkulierenden Preisuntergrenze.
Die nächste Sitzung der Landeskommission nach §78e SGBVIII findet am 27.03.2025 statt. Inhaltlich sind der Erfahrungsaustausch zum Verhandlungsgeschehen, der Austausch zu den Entwicklungen beim Risikozuschlag/Risikoausgleich, Einzelvereinbarungen zu Auslandsmaßnahmen und die Dokumentation zu Verhandlungen vorgesehen. Bitte die Aktualisierung der Verhandlungsunterlagen und Hinweise zum Testat beachten (Tabellenblätter für die zusätzlichen individuellen Erziehungsleistungen um die Regelungen aus dem Beschluss 1/2024 ergänzt (tarifl. Wochenarbeitszeit/ freie Tage))
Zum umA Erlass wurde am 20.02.2025 in der Fachinformation berichtet. Der Erlass von 2023 gilt bis Ende 2025 und möglicherweise mit der Duldung bis Ende 2026. Der Erlass soll zu einem Notfallinstrument weiterentwickelt werden, um auf erneute dynamische Entwicklungen reagieren zu können. Mit einem entsprechenden Entwurf ist Mitte des Jahres zu rechnen. Auch zur Neufassung der “Verwaltungsvorschrift für die Betriebserlaubniserteilung in Jugendhilfeeinrichtungen” hat der Paritätische am 28.02.2025 informiert und das entsprechende Dokument im Fachinformationssystem hinterlegt.
Am 30.01.2025 hat sich der Landesjugendhilfeausschuss konstituiert, den Vorsitz hat Felix Hitzig (MdL, CDU). Carsten Schöne ist stimmberechtigtes Mitglied und stellvertretender Vorsitzender; Nicole Börner ist stellvertretendes Mitglied. Darüber hinaus sind folgende Paritätische MO im LJHA vertreten: DKSB Sachsen, Kinder- und Jugendhilferechtsverein Dresden, FAB e. V. Chrimmitschau. Am 05.03.2025 fand eine Klausur des LJHA statt, in der einerseits Themen zur Behandlung in der neuen Legislatur gesammelt und besprochen wurden und andererseits eine Verständigung zur künftigen Arbeitsstruktur erfolgte. Demnach sollen künftig vier Unterausschüsse eingerichtet werden:
In der nächsten Sitzung am 21.03.2025 sollen die Unterausschüsse besetzt und deren Vorsitze gewählt werden. Die Tagesordnung finden Sie hier: https://www.landesjugendamt.sachsen.de/landesjugendhilfeausschuss-3953.html, im Anschluss erstellen wir eine Fachinformation zur Ausschusssitzung.
Am 31.01.2025 hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM- Gesetz) beschlossen. Im Kern geht es um das legitimierte Amt eines*r Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen. Am USBSKM-Amt sind gleichzeitig ein Betroffenenrat und eine Kommission zur Aufarbeitung angesiedelt. Aus den Neuerungen ergeben sich für die Träger eine Vielzahl an Fragen, Herausforderungen und konkrete Umsetzungsprobleme, u. a. hinsichtlich der Finanzierung für die Aufbewahrung und Zugänglichkeit der Akten (insgesamt für einen Zeitraum von 100 Jahren, bisher 20 Jahre nach dem 30. Geburtstag).
Hier wünschen sich die Träger insgesamt Sicherheit zu Datensicherheit und Aufbewahrungsfristen.
Termine:
Die nächste Fachbereichskonferenz soll am 25. September im Schloss Schönefeld in Leipzig stattfinden, danke wenn Sie sich diesen Termin vormerken.