Hilfen zur Erziehung: Landeskommission nach § 78e SGB VIII - Umlage beschlossen.

Die Landeskommission nach § 78e SGB VIII hat die Umlage zur Finanzierung der Geschäftsstelle beschlossen.

07.04.2026
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Erstellt von Carsten Schöne, Regionalleiter Stadt Dresden, Referent Kinder- und Jugendhilfe

Die Landeskommission nach §78e SGBVIII hat in der Sitzung vom 26.03.2026 beschlossen, dass die Finanzierung der Geschäftsstelle der SGB-Kommissionen entsprechend § 7 (4) der Kommissionsvereinbarung der Kommission 2026 mit einem einheitlichen Umlagebetrag in Höhe von 18 € je Einrichtung erfolgt. Die Umlage wird für den Zeitraum 01.01.26 bis 31.12.2026 berechnet. Der Umlagebetrag wird durch das Diakonische Werk der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens e.V. direkt von den Einrichtungen gefordert.  

Für Rückfragen steht Hr. Carsten Tanneberger, carsten.tanneberger (at) parisax.de, gern zur Verfügung.