Hilfen zur Erziehung: Landeskommission nach §78e SGBVIII: Informationen und Beschluss zu den Verhandlungsunterlagen

Die Landeskommission nach §78e SGBVIII hat per Beschluss die Berücksichtigung von Regelungen zur tariflichen Wochenarbeitzeit bei den zusätzlichen indivduellen Erziehungsleistungen in die Verhandlungsunterlagen aufgenommen. Des Weiteren ändert sich die Umlagefinanzierung und es gibt bald eine Website.

02.04.2025

Beschluss neue Verhandlungsunterlagen für Vereinbarungen nach § 78b SGBVIII 

Die Landeskommission nach §78e SGBVIII hat in der Sitzung vom 27.03.2025 per Beschluss die Berücksichtigung von Regelungen zur tariflichen Wochenarbeitszeit bei den zusätzlichen individuellen Erziehungsleistungen in die Verhandlungsunterlagen für den Abschluss von Vereinbarungen nach § 78b SGB VIII aufgenommen.

Die Verhandlungsunterlagen wurden überarbeitet und wie folgt ergänzt/ geändert:

  • In die Verhandlungsunterlagen wurden die Regelungen des Beschlusses 01/ 2024, „Empfehlung zur Fachleistungsstunde als individuelle Zusatzleistung ergänzt um Tarifregelungen mit Auswirkung auf die Nettoarbeitszeit“, in den Blättern 11 verformelt aufgenommen
  • Die Datei erkennt anhand der Öffnungsstage in Blatt 5 automatisch, ob es sich voll- oder teilstationäre Angebote handelt
  • Die Blöcke zu den Verhandlungsschwerpunkte und Besonderheiten wurden zu einem größeren Feld zusammengelegt. Das soll eine detailliertere Dokumentation ermöglichen.
  • Die Hinweise zu den Verhandlungsunterlagen werden ebenso angepasst
  • Der neue Stand der Verhandlungsunterlagen wird der 27.03.2025, die Anwendung erfolgt mit Versand des Rundschreibens für künftige Verhandlungen.

Ein entsprechendes Rundschreiben sollte in kurzer Zeit durch die Geschäftsstelle der Landeskommission erfolgen.

Finanzierung der Geschäftsstelle der SGB- Kommissionen 

Ab dem Jahr 2025 wird die Finanzierung der Geschäftsstelle der SGB- Kommissionen über einen einheitlichen Umlagebetrag finanziert.

  • Der Umlagebetrag beträgt pro Einrichtung 25 Euro/Jahr.
  • Der Umlagebetrag ergibt sich aus den Gesamtaufwendungen der Geschäftsstelle dividiert durch die beteiligten Einrichtungen aus SGB VIII; SGB IX; SGB XI und SGB XII (insgesamt 2978 Einrichtungen)
  • Die Umlage wird für den Zeitraum 01.01.2025-31.12.2025 berechnet.
  • Der Umlagebetrag in Höhe von 25 Euro wird durch das Diakonische Werk der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsen e.V. in Rechnung gestellt.
  • Die Rechnungslegung erfolgt ab Mai 2025 

Website der SGB- Kommissionen 

Die Geschäftsstelle der SGB- Kommissionen erstellt eine Website, die für alle Mitgliedsorganisation zugänglich ist.

  • Die Nutzung der Website für Mitgliedsorganisationen ist für Mai 2025 geplant.
  • Folgende Informationen/ Dokumente sollen mit Blick auf die Erziehungshilfe auf der Website veröffentlicht werden:
    • Geschäftsordnung
    • Rahmenvertrag nach § 78 f SGBVIII
    • Rundschreiben/Beschlüsse ab dem Jahr 2022 und noch geltende Rundschreiben aus den Jahren zuvor
    • Verknüpfung (Link) zu Rahmenverträgen, Antragsformularen
    • In Prüfung: Beitrittsformulare sowie aktuelle Verhandlungsunterlagen für Vereinbarungen nach § 78b SGB VIII 

Für Rückfragen steht Hr. Carsten Tanneberger, carsten.tanneberger (at) parisax.de, gern zur Verfügung.