Die Liga hat am 18.04.2024 zum Änderungsentwurf der Verwaltungsvorschrift eine fachliche Stellungnahme abgegeben. Darin wird begrüßt, dass das SMS die inklusive Betreuung von jungen Menschen mit Behinderungen in stationäre Jugendhilfeeinrichtungen im Rahmen der Betriebserlaubnis befördern will, und einige Änderungen des Entwurfs angemahnt.
Der Änderungsentwurf der VwVErlJugHiE liegt vor, noch bevor das BMFSFJ seinen zuletzt für Mai 2024 angekündigten Referatsentwurf eines Gesetzes zur Einbindung der Leistungen für junge Menschen mit Behinderungen in das SGB VIII vorgelegt hat. Damit ist die strategische Ausrichtung noch offen, ob es eine weitreichende Verbindung von Teilhabeleistungen und Hilfe zur Erziehung geben soll oder lediglich den Verweis im SGB VIII auf die Leistungen für Minderjährige nach SGB IX. Darauf macht die Liga aufmerksam.
Die Wohlfahrtsverbände sprechen sich dafür aus, die inklusive Leistungserbringung nicht auf junge Menschen mit Behinderungen zu begrenzen, für die kein Pflegebedarf besteht. Und sie weisen darauf hin, dass die Zusammenführung nicht dazu führen soll, die Fachstandards für das Wohnen von jungen Menschen mit Behinderungen auf diese Weise abzusenken.
Die Liga formuliert als anstehende Aufgabe, dass die Bedingungen für barrierefreie Teilhabe in den Einrichtungen über Tag und Nacht überprüft und aktualisiert werden müssen. Dies betrifft die baulichen Voraussetzungen, die Gestaltung des Zugangs, die Ausstattung der Räume sowie die bereits jetzt geltende Vorgabe im SGB VIII, dass die Kommunikation in Beratung, Hilfeplanung und Leistungsgewährung in „verständlicher, nachvollziehbarer und wahrnehmbarer Form erfolgen“ soll.
Weitere Aspekte können Sie der beigefügten Stellungnahme entnehmen. Der Änderungsentwurf des SMS, auf den sich die Stellungnahme bezieht, ist ebenfalls beigefügt.
Der Landesjugendhilfeausschuss hat in seiner Stellungnahme ähnlich geäußert. Diese Stellungnahme, die der für Hilfen zur Erziehung zuständigen Unterausschuss erarbeitete, wird mit dem Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses zur Kenntnisnahme in seiner nächsten Sitzung öffentlich zugänglich sein.