Hinweise von SMK und LJA zur Umsetzung der Sächsischen Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO)

Das LJA und das SMK haben Hinweise im Rahmen der Umsetzung der SächsQualiVO für den Bereich Kita veröffentlicht. Diese beziehen sich auf den Einsatz von Fach- und Leitungskräften sowie die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen.

14.02.2024

Aktuell wird die Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO) überarbeitet. Im Rahmen dieses Prozesses und aufgrund von Anfragen an das Landesjugendamt (LJA) bzw. Sächsisches Ministerium für Kultus (SMK) zur Umsetzung der SächsQualiVO für den Bereich der Kindertageseinrichtungen veröffentlicht das SMK Hinweise zur Umsetzung.

Folgendes wurde in die Hinweise (siehe Anlage) aufgenommen:

  1. Eine Erweiterung der in § 1 (Qualifikation der pädagogischen Fachkräfte und der Assistenzkräfte) Abs. 1 Pkt. 6 genannten Abschlüsse (Diplom und Bachelor) um Magister oder Berufsqualifikation als Master mit Studienschwerpunkt Sozialpädagogik, Soziale Arbeit oder Kindheitspädagogik
  2. Für den Einsatz von Leitungskräften die Anwendung von § 29 Absatz 2 LJHG (Eignung des Personals) auch ohne explizite Bezugnahme auf § 2 SächsQualiVO - Qualifikation der pädagogischen Fachkräfte für die Leitung für Kitas bis 70 Plätze und mehr als 70 Plätze.
  3. Für die Prüfung von Einzelfällen nach § 29 LJHG eine Stärkung der Trägerverantwortung, d.h. primäre Verantwortung des Trägers, Prüfung der Geeignetheit durch das Landesjugendamt .  Anhaltspunkte für Geeignetheit können so z.B. Leitungserfahrungen in anderen Bundesländern oder Stellvertreter*innentätigkeit sein. Der Zugang durch Weiterbildung Kindheitspädagogik bleibt vorrangig.
  4. Hinweise für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen durch das Landesjugendamt mit Verweis auf Gutachten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der KMK bzw. Auszug aus der anabin-Datenbank, dem „Bil-dungsportal für ausländische Abschlüsse.

Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege ist am Prozess beteiligt und setzt sich unter anderem für die Stärkung der Trägerverantwortung und eine einfachere Anerkennung von adäquaten Abschlüssen aus anderen Bundesländern sowie internationale Abschlüsse ein.