Informationen aus dem Jour Fixe vom 18.06.2026

Informationen aus dem Jour Fixe vom 18.06.2026; Aktuelles zu den geplanten Kürzungen bei den Sachausgaben für Freie Schulen

24.06.2026
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Erstellt von Friderun Hornschild, Referentin Bildung (Schulen in freier Trägerschaft), Referentin Selbsthilfe

Am 18.06.2026 fand der regelmäßige Jour Fixe Freie Schulen statt.

Im Vordergrund standen aktuelle Informationen und ein Austausch zu den geplanten Kürzungen um 10% bei den Sachausgaben für Freie Schulen im Rahmen des kommenden Doppelhaushaltes 2027/2028.

Die wichtigsten Informationen sind der folgenden Fachinformation zu entnehmen:

Geplante Kürzungen

Wie bereits im Vorfeld in den Gesprächen der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände freier Schulträger in Sachsen (LAGSFS) mit dem Kultusminister angekündigt, plant die Staatsregierung erhebliche Kürzungen für freie Schulen.

Das Kultusministerium hat mittlerweile einen entsprechenden Gesetzesentwurf (Sächsisches Gesetz über Schulen in Freier Trägerschaft – SächsFrTrSchulG) im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes für den Doppelhaushalt 2027/2028 zur eiligen Anhörung vorgelegt.

Folgende Änderungen sind geplant:

  • Absenkung des Sachausgaben- und Personalausgabenanteils für Schulverwaltungsassistenz um 10% durch eine erweiterte Anwendung des Absenkfaktors mit einer Befristung von vier Jahren auf die Schuljahre 2027/2028 bis 2030/2031 (§ 14 Abs. 5 und Abs. 6 SächsFrTrSchulG)
  • Änderungen bei den Genehmigungsvoraussetzungen für Freie Schulen bei Neugründungen:
    • Während der Wartefrist werden allgemeinbildenden Schulen und Schulen des zweiten Bildungsweges 60 Prozent und berufsbildenden Schulen 80 Prozent der Zuschüsse gewährt. Nach der Wartefrist soll keine Nachfinanzierung mehr erfolgen (§ 13 Abs. 3 und Abs. 5). Dies gilt nicht für Schulen, die im Schuljahr 2026/27 bereits betrieben wurden (Übergangsfrist)
  • Weitere geplante Änderungen im Genehmigungsverfahren:
    • Regelung der Genehmigungspflicht eines weiteren Standortes, wenn dieser nicht in derselben Gemeinde ist (§ 4 Abs. 2)
    • Zusatz bei den Genehmigungsvoraussetzungen in Bezug auf die persönliche Zuverlässigkeit der vertretungsberechtigten Organe der Schule mit der Möglichkeit einer Anfrage bei der Verfassungsschutzbehörde durch die Schulaufsichtsbehörde) (§ 5 Abs. 2)
    • Ermächtigung des SMK zum Erlassen von Rechtsverordnungen zum Antragsverfahren für die Genehmigung, die Anerkennung und die staatliche Finanzhilfe für Ersatzschulen (zeitlicher und organisatorischer Ablauf, vorzulegende Unterlagen zur Ermittlung der Voraussetzungen, Stichtage zur Ermittlung der Schüler*innenzahl und Fristen zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens)
    • Konkretisierung der Genehmigungsverfahren bei berufsbildenden Schulen

Vorausgesetzt, der Gesetzesentwurf wird beschlossen, dann sollen die vorgelegten Änderungen im August 2027 in Kraft treten.

Ablehnung der Sparmaßnahmen

Einzuordnen sind die vorgeschlagenen Kürzungen in die aktuelle Haushaltsdebatte. Das Kultusministerium, mit dem größten Etat, steht unter dem Druck, Einsparungen für den Doppelhaushalt 2027/2028 vorlegen zu müssen. Die geplanten Änderungen gehen zu Lasten der freien Schulen und erfordern ein nicht gerechtfertigtes Sonderopfer. Hier geht es nicht um Argumente, sondern

Anhörung Haushaltbegleitgesetz 2027/2028 Artikel 8 (SächsFrTrSchulG)

  • Die LAGSFS, wie auch der Landesbildungsrat (LBR) haben zum vorgelegten Entwurf des Sächsischen Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft jeweils eine Stellungnahme abgegeben. Über die Liga ist der Paritätische in beiden Gremien vertreten.
  • Die Änderungen werden mit Verweis auf Artikel 102, insbesondere Abs. 4, der sächsischen Verfassung und einer fehlenden Prüfung, ob mit den geplanten Änderungen die Anforderungen zur Umsetzung des Artikel 102 Abs. 4 (unter Bezugnahme auf das Urteil des Verfassungsgerichtshof Urteil Vf. . 25-II-12 vom 15.11.2013) nach wie vor erfüllt sind. (siehe Anlage) abgelehnt.
  • Die darüber hinaus geplanten Änderungen der Wartefristregelung zielen offensichtlich auf das Erschweren von Schulgründungen und Standorterweiterungen vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung.

Landtagsdebatte

Aktivitäten

  • Die LAGSFS hat Hinweise für die Gespräche mit Abgeordneten etc. erstellt (siehe Anlage), die von Freien Schulen genutzt werden können.
  • Sie plant Gespräche mit Abgeordneten und weitere Aktivitäten (ggf. Kampagne, Brief an Minister, Presskonferenz -> näheres ist noch nicht bekannt)
  • Pressemitteilung der LAGSFS vom 05. Mai 2026

Antworten Wahlprüfsteine der LAGSFS SPD 2024

  • Der Paritätische hat für die Berechnung der Kürzungen Freien Schulen eine Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt. In einer Abfrage werden zudem die möglichen Folgen der Kürzungen erfasst. (siehe Mail vom 10.06.2026 und Fachinformation vom 12.06.2026). Ergänzend wird ein Factsheet erstellt, was von den freien Schulen genutzt werden kann.
  • Geplant ist zudem ein Gespräch mit dem Kultusminister Conrad Clemens

Verständigung im Jour Fixe

  • Wir müssen als freie Schulen auf Abgeordnete zugehen, sie einladen, Veranstaltungen (Schuljahresabschluss, Schulanfang…) und unsere Netzwerke nutzen, um in der Bevölkerung, bei Eltern, Kooperationspartnern etc. auf diese Situation aufmerksam zu machen, Informationen streuen.