Informationen aus dem Jugendhilfeausschuss Landkreis Görlitz

Am 06.02.2025 tagte der Jugendhilfeausschuss in Görlitz. Inhalt der Sitzung waren u.a. die Kita-Bedarfsplanung und die Verabschiedung der Maßnahmeplanung zur Fachkraftförderung 2025. Zudem wurde ein neuer Unterausschuss "Hilfen zur Erziehung" geschaffen.

19.02.2025

Vor Beginn der Sitzung des Jugendhilfeausschusses (JHA) bestand für die Ausschussmitglieder die Möglichkeit, sich über die verschiedenen Träger der Jugendhilfe zu informieren und mit Leitungs- und Fachkräften ins Gespräch zu kommen. Dieses Angebot wurde von Mitgliedern des JHA und von Trägern genutzt.

Beschlüsse zur Kindertagesbetreuung und Fachkraftförderung

Ein zentraler Punkt der Sitzung war die Verabschiedung des Teilfachplans zur Planung der Kindertagesbetreuung für die Schuljahre 2025/26, 2026/27 und 2027/28. Zudem wurde der Unterausschuss für Kindertageseinrichtungen und Familienbildung aufgrund von Besetzungsfehlern und einer grundsätzlichen Infragestellung seiner Notwendigkeit aufgelöst.

Die Maßnahmeplanung zur Fachkraftförderung 2025 wurde ebenfalls beschlossen. Die Finanzierung erfolgt zur Hälfte aus der Jugendpauschale und zur Hälfte aus Mitteln des Landkreises, ergänzt durch einen weiteren nennenswerten Zuschuss des Landkreises. Die Auszahlung der Jugendpauschale sowie der Mittel für Schulsozialarbeit durch den Freistaat Sachsen steht jedoch noch aus. Erst nach dieser Auszahlung kann der Landkreis Bescheide erstellen und Zahlungen an die Träger vornehmen. Aufgrund finanzieller Engpässe besteht die Möglichkeit, dass einige Projekte zumindest teilweise nicht weitergeführt werden können. Zudem ist noch offen, wie mit den Projekten des insolventen Jugendrings verfahren wird. Die endgültige Umsetzung hängt von den Haushaltsentscheidungen des Landkreises und des Freistaates ab. Der Jugendhilfeausschuss erarbeitet die fachliche Entscheidungsgrundlage, während die finale Beschlussfassung über die Mittelvergabe im Kreistag erfolgt.

Neuer Unterausschuss „Hilfen zur Erziehung (HZE)“

Ein Antrag der freien Träger zur Schaffung eines Unterausschusses „Hilfen zur Erziehung“ wurde mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Es bestand grundsätzlich der Konsens, dass das Thema HZE einen gewichtigen Bestandteil der Diskussionen im Jugendhilfeausschuss einnehmen sollte, wenngleich die Form dessen unterschiedlich diskutiert wurde. So kam es zu Gegenstimmen von der AfD, der CDU und dem Landrat. In der vorherigen Sitzung war die Entscheidung zunächst in den Unterausschuss Jugendhilfeplanung verwiesen, dort vorberaten und schließlich zur Beschlussfassung empfohlen worden.

Diskussionen gab es hinsichtlich der Besetzung des neuen Unterausschusses. Eine strittige Passage dazu wurde aus dem Antrag gestrichen, bevor die Abstimmung erfolgte.

Übersicht zu HZE-Trägern und bisherige Entscheidungen

Auf Wunsch der Träger wurde eine Übersicht über die Anbieter von Hilfen zur Erziehung im Landkreis Görlitz vorgelegt. Zusätzlich wurde ein Überblick über bereits erfolgte Informationen und Beschlüsse zu diesem Themenbereich präsentiert.

Überarbeitung der Förderrichtlinie und Schutzvereinbarung nach §8a SGB VIII

Die Förderrichtlinie soll überarbeitet werden, wobei erhebliche Diskussionen erwartet werden. Die Träger wurden dazu aufgerufen, sich aktiv in diesen Prozess einzubringen und bereits erfolgte Zuarbeiten aus vorherigen Überarbeitungsversuchen zu berücksichtigen.

Darüber hinaus wurde der Prozess zur Überarbeitung der Mustervereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung (§8a SGB VIII) vorgestellt.

Weitere Hinweise

Die Arbeitsgemeinschaft der Träger (AGT), die als beratendes Mitglied im JHA vertreten ist, war in dieser Sitzung nicht Vertretung anwesend.

Die Verzögerung bei der Auszahlung der Jugendpauschale und weiterer Fördermittel stellt eine erhebliche Herausforderung für die Träger dar und könnte zu Einschränkungen in der Finanzierung einzelner Projekte führen. Zudem bietet die geplante Überarbeitung der Förderrichtlinie die Möglichkeit, bestehende Anliegen der Träger aktiv in den Entscheidungsprozess einzubringen.