Informationen aus dem Landesjugendhilfeausschuss vom 24.03.2026

LJHA verabschiedet Fachempfehlungen zur Erziehungsberatung und erhält Informationen zur Zukunft der „Jugendpauschale“

26.03.2026
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Erstellt von Carsten Schöne, Regionalleiter Stadt Dresden, Referent Kinder- und Jugendhilfe

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) hat in der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses über die geplante künftige Umsetzung der Förderrichtlinien „Schulsozialarbeit“ und „Jugendpauschale“ informiert. Beide Richtlinien sollen 2027 in die so genannte „Sächsische Kommunalpauschalen-Verordnung“ (SächsKomPauschVO) überführt werden und somit nicht mehr in der Zuständigkeit des Kommunalen Sozialverbandes (KSV) liegen. Das Vorhaben wird mit einer spürbaren Verwaltungsvereinfachung zwischen Freistaat und den Kommunen als Erstempfängerinnen sowie mit einer größeren Planungssicherheit begründet. Da die Landesmittel aus beiden Bereichen auf der kommunalen Ebene im Zuge eigener Förderverfahren ausgereicht werden, soll sich für die freien Träger als Letztempfangende durch die Überführung der Richtlinien nichts ändern.

Das SMS führte aus, dass beide Förderschwerpunkte in der Kommunalpauschale mit einer dezidierten Zweckbindung und einem Verbot der Deckungsfähigkeit mit anderen aus der Pauschale finanzierten Leistungsfeldern versehen werden sollen. Damit will man sicherstellen, dass die Mittel auch tatsächlich für die Kinder- und Jugendarbeit bzw. für die Schulsozialarbeit verwendet werden. Auch die vollständige Inanspruchnahme der Jugendpauschale soll als Voraussetzung für die Nutzung der Mittel für die Schulsozialarbeit fortbestehen. Die Kommunen sollen künftig bereits im November Kenntnis über die im Folgejahr zur Verfügung stehenden Budgets haben und somit deren Handlungsfähigkeit gestärkt werden.

Der Vertreter des Paritätischen im LJHA, Carsten Schöne, forderte klare Zweckbindungsdefinitionen und die Verankerung von Berichtspflichten gegenüber dem LJHA. Außerdem fordert er einen deutlichen Appell an die Kommunen, die zu erwartenden Verwaltungsvereinfachungen durch die Anpassung örtlicher Förderverfahren an die freien Träger als Letztempfangende weiterzugeben. Hier sind auch die örtlichen Jugendhilfeausschüsse gefragt, auf diese Änderungen hinzuwirken.

Der LJHA verabschiedete eine „Empfehlung zur Ausstattung von Erziehungsberatungsstellen und Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern in Sachsen“ sowie die „Grundsätze für die Anerkennung als Vormundschaftsverein gemäß § 54 SGB VIII“. Beide Papiere werden in Kürze auf der Website des Landesjugendamtes unter https://www.landesjugendamt.sachsen.de/ veröffentlicht.

Die obersten Landesjugendbehörden informierten zur Überarbeitung des Sächsischen Bildungsplans, der sich derzeit in der Schlussredaktion befindet und in einer Fachveranstaltung am 06.05.2026 der Fachöffentlichkeit vorgestellt wird. Außerdem befindet sich die Förderrichtlinie „Überörtlicher Bedarf“ derzeit in der Überarbeitung, die eingegangenen Stellungnahmen sollen dabei berücksichtigt werden. Absehbar sind einige Änderungen, so soll nicht mehr die Überörtliche Bedarfsplanung die Grundlage für die Förderung darstellen, sondern ein noch zu erarbeitendes Förderkonzept Schwerpunkte und Rahmen definieren. Wie das Landesjugendamt informierte, liegt seit Wochenbeginn ein neuer Entwurf für die Novellierung des SGB VIII unter dem Namen „Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe“ (Erstes Kinder- und  Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) vor. Das zuständige Bundesministerium hat damit das Beteiligungsverfahren eröffnet, für Stellungnahmen wurde lediglich eine Frist von drei Wochen eingeräumt.

Ausschussvorsitzender Felix Hitzig kündigte die Durchführung einer Fachveranstaltung zum Thema „Geschlossene Unterbringung in der Jugendhilfe an“, die im Laufe des Jahres stattfinden soll. Ziel ist ein Austausch über gegenwärtige Herausforderungen und Lösungsansätze beim Umgang mit herausfordernden jungen Menschen in der Jugendhilfe. 

Die nächste Sitzung des LJHA findet am 18.06.2026 statt.