Die in der GKV zusammengeschlossenen Krankenkassen AOK Plus, BKK Landesverband Mitte, IKK classic, Knappschaft, SVLFG - Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und der vdek - Verband der Ersatzkassen haben am 12. März 2026 Vertreter der Selbsthilfe, aus der Landesarbeitsgemeinschaft LAG Selbsthilfe, eine Vertreterin des Paritätischen Wohlfahrtsverband LV Sachsen e.V., die LAKOS – Landeskontaktstelle Selbsthilfe und eine Vertreterin der Caritas zu ihrer jährlichen Vergabesitzung eingeladen.
In der Sitzung wurden das zur Verfügung stehende Budget sowie die geplanten Ausgaben für Selbsthilfegruppen, Kontaktstellen und Landesverbände vorgestellt.
Die Finanzierung der LAKOS erfolgt aus dem Gesamtbudget der Pauschalförderung.
Kontaktstellen können 2026 eine zusätzliche Förderung für eine strategische Weiterentwicklung beantragen. Diese finanziert sich aus dem Überlauftopf.
Die damit verbleibenden Mittel aus dem Budget teilen sich wie folgt:
- 50% Selbsthilfegruppen
- 15% Kontaktstellen
- 35% Landesverbände
Für 2026 gingen 13 Anträge von Selbsthilfekontaktstellen, 45 Anträge von Landesverbänden und 821 berücksichtigte Anträge von Selbsthilfegruppen bei der GKV ein. Die beantragte Fördersumme (gesamt 3.613.585,60 Euro) ergab eine Differenz von rund 445.000 Euro zum vorhandenen Budget.
Damit kommt es in diesem Jahr zu einer erheblichen Kappung der Fördermittel bei Landesverbänden und Kontaktstellen auf 46.000 Euro (2025: 53.500 Euro) sowie bei der LAKOS auf 100.000 Euro. Für die Selbsthilfegruppen bleibt es bei einer Deckelung bei 5000 Euro.
Im anschließenden Austausch wurde die sich daraus ergebende Problematik für die Verbände, bei insgesamt knapper werdenden Mitteln und deren Folgen für die Selbsthilfestruktur, diskutiert. Es stellt sich die Frage, ob eine für alle gleichermaßen geltende Deckelung sinnhaft ist.
Ziel der GKV für 2027 ist eine gerechtere Förderung anstelle einer pauschalen Kappung. Hierfür wird um Unterstützung und Zuarbeit der Selbsthilfevertreter gebeten. Mit welchen Kriterien lässt sich die Struktur der Landesverbände und Kontaktstellen erfassen und ggf. im Förderverfahren abbilden? Welche Parameter sind aus Perspektive der Landesverbände und Organisationen für eine Einschätzung sinnvoll. Wie sollte die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe der Verbände ausgestaltet werden?
Diese Fragen werden wir im nächsten Jour Fixe Selbsthilfe am 5. Mai 2026 diskutieren.
Weitere Informationen zur GKV Pauschalförderung:
Grundlage für das zur Verfügung stehende Budget sind die Versichertenzahlen der Krankenkassen und ein jährlich angepasster Sollbetrag je Versicherten (ab 01.01.2026: 1,44 Euro). Davon stehen 70% für die Pauschalförderung und 30% für die Projektförderung zur Verfügung. Der diesjährige Förderbetrag der GKV Sachsen umfasst voraussichtlich rund drei Millionen Euro. Hinzukommen Mittel aus dem sogenannten Überlauftopf (Rest-/bzw. Verzichtmittel) von rund 160.000 Euro.
Der Gesamtförderbetrag beträgt damit rund 3.170.000 Euro
Die GKV legte in der Sitzung dar, dass die zur Verfügung stehende Summe die beantragten Mittel überschreitet.