Die Dresdner Grundsatzkommission hat die Aufwendungen für Lebensmittel in der (teil)stationären Jugendhilfe neu geregelt.
In der letzten Sitzung der Dresdner Grundsatzkommission am 12.02.2025 wurde ein einstimmiger Beschluss zur Festlegung des Lebensmittelaufwandes bei teil- und vollstationären Angeboten und Inobhutnahmeeinrichtungen. Die Beschlussfassung hatte sich immer wieder verzögert, da eine Einigung in der Kommission nicht möglich war. Auf Antrag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes wurde nun zur Berechnung der Verbraucherpreisindex für Lebensmittel zu Grunde gelegt. Somit wird der Lebensmittelaufwand je Betreuungstag und Platz in teilstationären Einrichtungen auf 3,89 Euro und in stationären Einrichtungen auf 7,37 Euro festgelegt.
Der Beschluss tritt zum 01.03.2025 in Kraft und gilt für alle Verhandlungen die ab seinem Inkrafttreten stattfinden. Die Grundsatzkommission hat auch eine Prüfung und ggf. Anpassung der Werte innerhalb von zwei Jahren beschlossen, so dass eine Fortschreibung ermöglicht wird.
Den Beschluss finden Sie in der Anlage.