Landesjugendhilfeausschuss befasst sich u. a. mit der Empfehlung zur Fachberatung in der Kindertagesbetreuung und erhält Informationen zur Umsetzung der Haushaltsbeschränkungen in Sachsen.
Als Nachfolger für den im Frühjahr unerwartet verstorbenen Hartmut Mann wurde Carsten Schöne vom Paritätischen Sachsen in den Landesjugendhilfeausschuss berufen. In der Sitzung am 12.09.2024 wurde er auch in die Unterausschüsse Jugendhilfeplanung und Hilfen zur Erziehung gewählt. Somit ist der Paritätische auch weiterhin in diesem Gremium vertreten, die Neuwahl des Ausschusses kann erst nach erfolgter Regierungsbildung in Sachsen vorgenommen werden. Bis dahin arbeitet in der bisherigen Besetzung weiter.
Der Ausschuss benannte Mitglieder für den Beirat der Sächsischen Jugendstiftung, die von freien Trägern vorgeschlagen werden konnten sowie einen Vertreter des Landesjugendhilfeausschusses.
Der Ausschuss beauftragte den Unterausschuss Kindertagesbetreuung, die Fortschreibung der „Empfehlungen des Landesjugendamtes Sachsen zur Fachberatung in der Kindertagesbetreuung“ zu beraten. Ausgehend von einer Beratung des Unterausschusses wird die Notwendigkeit einer intensiven Befassung mit dem Papier unter Beteiligung unterschiedlicher Fachexpert*innen im Sinne einer Evaluation gesehen. Hierzu wird eine Arbeitsgruppe gegründet, bestehend aus Vertretern aus Landkreistag, Städte- und Gemeindetag, Wohlfahrtsverbänden, Kultusministerium und Landesjugendamt sowie Politik und Fachberatung aus freier und öffentlicher Trägerschaft. Die Arbeitsgruppe soll ihre Arbeit bereits im November aufnehmen. Bei der Vorstellung der Beschlussvorlage wurde auf die Notwendigkeit eines Abgleiches der inhaltlichen Aufgabenstellungen mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen im Bereich der Fachberatung hingewiesen.
Der Jugendhilfeausschuss beauftragte den Unterausschuss Kindertagesbetreuung außerdem mit einer Befassung zum Thema „Kinderschutz in der Ausbildung von Erzieher*innen“. Vor dem Hintergrund, dass Kinderschutzkonzepte gemäß SGB VIII die Grundlage für die Erteilung einer Betriebserlaubnis darstellen, ist es notwendig, dass sich der Unterausschuss eingehend mit der Frage befasst, wie intensiv das Thema Kinderschutz inhaltlich in der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern zu verankern ist. Ausschussmitglieder regten an, in den Lehrplaninhalten auch stärker auf andere, für dieses Berufsbild relevante Arbeitsfelder wie Erziehungshilfen und Schulsozialarbeit einzugehen.
Ein entsprechender Fachaustausch soll zu beiden Themenkomplexen auch innerhalb des Paritätischen mit seinen Mitgliedsorganisationen stattfinden.
Im Informationsteil informierten Vertreter*innen aus den Verwaltungen von SMS, SMK und KSV u. a. über die Auswirkungen der Haushaltsbeschränkungen des Freistaates. Zu Möglichkeiten von Vorauszahlungsverfahren für Träger der überörtlichen Jugendhilfe könne noch keine Aussage getroffen werden. Die Vertreterin des Kinder- und Jugendrings Sachsen verwies in der Diskussion auf eine existenzielle Bedrohung von freien Trägern, sollten Vorauszahlungen nicht ermöglicht werden. Nach Aussagen des KSV haben die Haushaltsbeschränkungen keinerlei Auswirkungen auf bereits erlassene Bescheide. Über die fördertechnische Abwicklung der Jugendpauschale sollen die Jugendämter im Laufe der 38. Kalenderwoche informiert werden, es sei die Absicht, den Kommunen die Mittel auf Basis der Jahreswerte von 2024 ab dem Jahreswechsel zur Verfügung zu stellen. Im Bereich der Schulsozialarbeit habe man die Jugendämter über die zur Verfügung stehenden Budgets gemäß Förderrichtlinie informiert, die Antragsfrist endet am 31.10.2024.
Die nächste reguläre Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses findet am 14.11.2024 in Chemnitz statt.