Im Rahmen einer Beratung der Arbeitsgruppe „unbegleitete minderjährige Ausländer“, der die oberste Landesjugendbehörde, ausgewählte Jugendämter sowie Kommunal- und Wohlfahrtsverbände angehören, wurde über den Umgang mit dem derzeit gültigen Erlass informiert.
Im Rahmen einer Beratung der Arbeitsgruppe „unbegleitete minderjährige Ausländer“, der die oberste Landesjugendbehörde, ausgewählte Jugendämter sowie Kommunal- und Wohlfahrtsverbände angehören, wurde über den Umgang mit dem derzeit gültigen Erlass informiert.
Demnach wird der Erlass von 2023 im laufenden Jahr seine Gültigkeit behalten, jedoch zum 31.12.2025 auslaufen. Für Einrichtungen, die bereits auf der Grundlage des Erlasses tätig sind, wird eine Möglichkeit der Duldung bis längstens 31.12.2026 gem. Erlass, Abschnitt 2, B 10 eingeräumt. Sollte es erneut dynamische Entwicklungen im Bereich der Zuwanderung unbegleiteter Minderjährige geben, könnte das bisherige Verfahren in angepasster Form erneut zur Anwendung kommen. Derzeit sind die Zuwanderungszahlen jedoch rückläufig.
Das SMS plant eine Weiterentwicklung des bisherigen Erlasses zu einem „Notfallinstrument“, das auf die Duldung temporärer Einrichtungen gem. §§ 42 und 42a SGB VIII reduziert werden soll. Der Entwurf soll in der AG umA Mitte des Jahres vorgestellt werden. Zur Übernahme von Personal, das auf der Grundlage des Erlasses eingestellt wurde, will das Landesjugendamt im Rahmen der Betriebserlaubnisverfahren beraten, einen Schwerpunkt sollen hier Möglichkeiten der Nachqualifizierung bilden.