Informationen zum Jour fixe Teilhabe am 08.01.2025

Die Teilnehmenden tauschten sich u.a. zum Sachstand der Rahmenvertragsverhandlungen, zu Rückforderungsverlangen des KSV und vertieft zur Durchführungsverordnung des SächsWTG aus.

09.01.2025

Informationen zum Jour fixe Teilhabe am 08.01.2025

Rückmeldungen aus Themen vorheriger Jour fixe Teilhabe 

1. Rückmeldung Haushaltsstopp die FRL Investitionen Teilhabe betreffend (Anne Cellar) 

Das SMS berichtet auf Nachfrage in der Kommissionsitzung nach § 131 SGb IX: Noch sei unklar zu wieviel Prozent in welchen Bereichen die vorläufige Haushaltsführung ab 2025 startet. Die Öffentlichkeit sei über die Medien informiert worden, mehr wisse man auch nicht. Das SMS bittet weiterhin Anträge zu stellen, um in Gesprächen über den Haushalt vertreten zu können, dass in diesem Bereich Förderungen notwendig seien. 

Leistungsträger und Leistungserbringerverbände weisen darauf hin, dass  

  • In Akutsituationen Lösungen gefunden werden müssen (Hier sagt der KSV ausdrücklich, dass im Einzelfall Lösungen gefunden werden)
  • Beantragungen ohne Aussicht auf Bewilligung einen enormen Verwaltungsaufwand mit sich bringen
  • Anträge, die mit Angeboten (Bsp. Handwerkerangebote) untersetzt werden müssen, deren Gültigkeit begrenzt ist, zu eventuellen Mehrkosten / Finanzierungslücken führen.  
  • Das SMS wurde um Rückmeldung bis Ende Januar gebeten, wie in diesen Problemfällen vorgegangen werden soll. 

Ergebnis der Liga Hauptausschuss-Sitzung mit Kreisarbeitsgemeinschaften am 11.12.2024 

  • Frau Staatssekretärin Neukirch war zu Gast in der Sitzung des Hauptausschusses und berichtete über den Haushalt. 
  • Kurze Zusammenfassung: 
    • Jugendpauschale zu 100% über SMS (Selbstverpflichtung, Kommunen informiert)
    • 55% der gesetzlichen Leistungen sind gesichert (Schwangerschaftskonfliktberatung, Landesblindengeld, Pauschalförderung KH)  
    • 40% der EU- und Bundesförderprogramme (z.B. Demokratie leben, ESF)
    • Sonstige Ausgaben/Freiwillige Leistungen ca. 350 Mio. wären für eine 100%ige Deckung notwendig, zur Verfügung stehen ca. 105 Mio. (30%), im Einzelfall können auch 50% ausgegeben werden (zunächst waren 15-20% geplant - jetzt 30/50%). Die Ausnahmen für 50% sind mit sehr hohen Hürden verbunden.  
  • Förderung Psychiatrie und Sucht - hier könnte der Ausnahmepunkt greifen
  • Kritisch könnte werden: alles was mit der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung zu tun hat, Familienförderung (Strukturen können gesichert werden, aber Projekte (inhaltliche Arbeit) eher weniger, präventiver Kinderschutz. 
  • noch Hoffnung, dass ein Vorschlag kommt, der keine großen Einsparungen bei den sonstigen Ausgaben/freiwilligen Leistungen mit sich bringt.
  • Ende Dezember im Haus SMS alles besprochen (was geht und was nicht, Punkt 7 II - Gespräch SMF, allg. Koalitionsvertrag)  
  • Zum Haushalt auch hier die Medieninformation: Regelungen zur vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung. https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1082400  

2. Rückforderungsverlangen des KSV:?aktueller Stand (Johannes Kokot)  

Leider ist es nicht gelungen, mit dem KSV Sachsen eine Musterprozessvereinbarung final abzustimmen. Vielmehr teilte der KSV Sachsen telefonisch mit, dass die durch den KSV Sachsen beauftragte Rechtsanwaltskanzlei gegen die Träger von Leistungsangeboten der Eingliederungshilfe, die keine Rückzahlungen vorgenommen haben, fristwahrend Klage erheben wird.   

Die Klagen gehen den betroffenen Einrichtungen aktuell zu. Es wird gebeten die Klageschrift dem Referat Entgelte zukommen zu lassen, um weiter Schritte gemeinsam mit den anderen Wohlfahrtsverbanden koordinieren zu können. 

Ferner hat der KSV mitgeteilt, dass er nach wie vor an einer einvernehmlichen Regelung der Angelegenheit interessiert ist und die Gespräche über den Abschluss einer Musterprozessvereinbarung im Jahr 2025 fortgesetzt werden sollen. 

Dadurch ist es möglich neben den Musterklagen die anderen Verfahren ruhend zu stellen.  

Aktuelle Themen im Jour fixe Teilhabe

1. Stand der Kommissionsarbeit § 131 SGB IX AG Konzeptentwicklung 

Verhandlungen ruhen, wegen unterschiedlicher Auffassungen über grundlegende Ausrichtung der Sytematik 

Die KSV-Systematik steht für eine ITP-Ziel-basierte Systematik, die Leistungen getrennt voneinander darstellt, erfasst und kalkuliert (Pflege / Teilhabe in Vorhalte- und Präsenzleistungen und individuelle Assistenzleistungen). Die Leistungserbringer schlagen eine ITP-basierte Systematik vor, die im § 103 SGB IX beschriebenen Mischleistungen aus Pflege umfassend anerkennt und zu großen Teilen in einer individualisierten Grundleistung enthalten sieht.  

Ein Spitzengespräch zwischen KSV-Spitze, Liga-Hauptausschuss und Vorsitzenden der Kommission nach § 131 SGB IX und Vorsitzenden der AG Konzeptentwicklung soll eine Klärung herbei führen. 

Abstimmung Leistungserbringer-Runde: 

  • kurze Informationsketten, 
  • eine geeinte Stimme, 
  • Beharrliches Fortsetzen der Verhandlungen 
  • Spitzengespräch am 17.01.2025  
  • Externe neutrale Rechtsauffassung einholen 

Wichtiger Hinweis für die Träger: Der KSV thematisiert oft, die wachsende Belastung durch die Pflege. Dies sehen auch wir als Leistungserbringer in der Praxis. Beide Systeme bilden Pflegeaufwände besser ab. Der Unterschied ist, dass die Leistungserbringerverbände langfristig, die Gleichrangigkeit von Pflege und Teilhabe beibehalten wollen, damit Teilhabe von Pflege nicht “verschluckt” wird. (siehe Artikel: Pflege- und Teilhabeleistungen besser miteinander vereinbaren vom 27.11.2024) 

Für die Beantragung von Mehrbedarfen bringen Sie die Begründung ebenfalls aus Teilhabe /bzw. (heil)pädagogischer Sicht ein. 

2. Notwendigkeit für die Weiterentwicklung des Rahmenvertrags? 

Die Leistungserbringerverbände beschäftigten sich in ihrer Klausur am 07.01.25 mit der Frage, ob und wie der aktuelle Rahmenvertrag weiterzuentwickeln ist. 

Der derzeitige Stand ist:         

  • Grundsätzlich ist der Rahmenvertrag unbefristet.
  • Teil B läuft unbefristet, Teil E läuft aus
  • Derzeit keine geeinten freigegebenen LSM für Wohnen / Arbeit / Assistenz
  • keine geeinte Leistungs- und Vergütungssystematik
  • Derzeitige Systematik („Winzer-Systematik“) einseitig bestimmt
  • Leistungsverbesserung aus Teil E wären mit Auslaufen des Teil E ungesichert 

Drei mögliche Szenarien ergeben sich für eine Weiterentwicklung: 

a. Kein neuer Übergangszeitraum
b. Verlängerung Teil E?
c. Neuer Teil F zum Rahmenvertrag 

Die Leistungserbringerverbände prüften die verschiedenen Szenarien und entschieden sich insbesondere im Blick auf Haushalte und politische Entwicklungen für eine beharrliche Bestandssicherung: 

Fortsetzen Teil E bedeutet  

  • Leistungsverbesserungen bleiben erhalten
  • § 128 SGB IX wird nicht angewendet (Kürzungen in Argumentation der Wirksamkeit, wenn nicht durch anders vereinbart)
  • Unklar pauschale Steigerung möglich, nötig, schlau? 

Der Paritätische Sachsen eruiert derzeit den verbandlichen Willen.  

Über welchen Zeitraum soll der Rahmenvertrag in Teil E verlängert werden? 

  • Sinnvoll scheint es den Beteiligten in einem längeren Zeitraum eine höhere Sicherheit für eine Sicherung der derzeitigen Bedingungen zu sorgen. 

Wie sollen die pauschalen Steigerungen verhandelt werden? 

  • Aufgrund der aktuellen Haushaltslagen stehen hier schwierige Verhandlungen an. Dennoch muss insbesondere im Blick auf Inflation die Finanzierung auskömmlich sein.
  • Es gilt ein Weiterlaufen des Teil E auch inhaltlich (Leistungsverbesserungen, § 129 SGb IX) zu erhalten - Kürzungen von Leistungen durch bislang fehlende Verständigung / Erarbeitung zu Regularien der Wirkung / Wirksamkeit könnten eine Gefahr in Zeiten knapper Kassen werden. 

3. Leistungsvereinbarung genau prüfen! 

Beim Erhalt von Leistungsvereinbarungen prüfen Sie diese sorgfältig! 

  • Haben Sie eine Weitergeltungsklausel in Leistungsvereinbarungen? Diese beschreibt, dass auch bei Kündigung des Rahmenvertrages Ihre vereinbarten Bedingungen / Preise / Inhalte u.a. weiterhin Bestand haben. 
  • Wir haben Informationen aus anderen Verbänden dass bspw. in wbW Vereinbarungen einfache Behandlungspflege nicht in der Verhandlung thematisiert wurde, aber im Vereinbarungstext aufgetaucht ist.
  • Wie sind Ihre Dokumentationspflichten / Regelungen zu Wirkung / Wirksamkeit beschrieben?  
  •   Gibt es ggf. Weitere Änderungen, die Sie feststellen? 

Unterrichten Sie uns als Ihren Spitzenverband dazu!  

Vertiefter Austausch zu aktuellen Themen 

SächsWTVO 

Die Verordnung soll im SächsGVBl. Nr. 01/2025 veröffentlicht werden. Das Erscheinungsdatum ist der 10. Januar 2025. Damit wird die Verordnung am 11. Januar 2025 in Kraft treten. Das SMS beabsichtigt die Begründung zur Verordnung mit der Veröffentlichung als Information zur Verfügung zu stellen.

Den Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Sachsen wurde die SächsWTVO am 06.01.2025 übersandt. 

Eine Liga-Informationsveranstaltung in Zusammenarbeit mit dem SMS wir terminiert. Fragen zur SächsWTVO, die Sie bewegen, senden sie bitte an: anne.cellar (at) parisax.de. Diese werden in die Veranstaltung eingebunden werden.

Die Teilnehmenden sind die SächsWTVO durchgegangen und haben sich einen ersten Überblick über die Durchführungsverordnung verschafft. 

Insgesamt gibt Veränderungen im Vergleich zum Entwurf, die zu mehr Praktikabilität führen. 

Bauliche Anforderungen, die in der Pflege gelten, müssen nicht zwingend für Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen bindend sein. Hier ist es wichtig konzeptionell zu argumentieren. In dem Zusammenhang ist genau zu schauen, ob die jeweilige Anforderung an Pflegebedürftige Menschen oder die Pflegeeinrichtung gekoppelt ist. Der Paritätische Sachsen hatte vorgeschlagen Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 3 zu definieren, um hier auf unterschiedliche bedarfsgerechtere Anforderungen und damit geringere Investitionskosten hinzuwirken. Ob dies in der Begründung Einzug hält, bleibt abzuwarten. 

Spannend bleibt, ob in der Begründung zu Rufanlagen detaillierte Informationen stehen, ob und inwieweit technisch andere Lösungen ebenfalls anerkannt werden. Die Verbände hatten zahlreich gespiegelt, dass dies bereits praktiziert werde und die Selbstbestimmung sonst eingeschränkt sei, da ein Bett zwingend an ein und derselben Stelle neben dem Schalter stehen müsse. Auch gespannt sind die Teilnehmenden der Runde, was sich hinter der “barrierearmen Vertikalverbindung” verbirgt, die nun in anbieterverantworteten Wohngemeinschaften als Alternative zum Aufzug gilt. Insgesamt ist festzustellen, dass unserer Kritik an einigen Stellen gefolgt wurde, dass die baulichen Voraussetzungen für eben diese WGs nicht zu hoch sein dürfen, sondern am Bedarf des Menschen ausgerichtet werden müssen, um die Ambulantisierung nicht einzuschränken. Dies ist teilweise umgesetzt. Die Anforderungen und damit auch die anstehenden Investitionen bleiben sehr hoch. 

Im Bereich der Fachkräfte bleibt die Verordnung für die Eingliederungshilfe ein Gewinn. Die Vorschläge in der Erarbeitung der Liga zu den Qualifikationen und den vorbehaltenen Aufgaben für Fachkräfte wurden gut integriert. In der Anpassung vom Entwurf zur jetzigen Verordnung sind Einrichtungen und Wohngemeinschaften für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen gleichgesetzt, was der Paritätische Sachsen gefordert hatte. Diese Veränderungen ermöglichen den Trägern weiterhin Personal zu gewinnen, ohne vorab umfängliche Zusatzqualifikationen durchführen zu müssen. Auch die Leitung mehrerer Einrichtungen ist nun mit einer Anzeigepflicht verbunden und damit einfacher und praktikabler verankert als zuvor. 

In der Mitwirkung wurden ebenfalls Anregungen der Liga umsetzt. Hier sind die Aufgaben der Bewohner*innenvertretungen entschlackt, sodass für alle Menschen diese Aufgaben eher erfüllbar sind.  Die Verfahren sind nach wie vor komplex und werden für einige Träger, die noch wenig Erfahrungen haben, eine Herausforderung. Wenn das System installiert ist, sollte der Nutzen für alle Beteiligten groß sein. In der Vorordnung zeigt sich das Ministerium offen gegenüber weiteren Mitwirkungsmodellen, was sehr zu begrüßen ist. 

Weitere Fragen, die sich in der Besprechung ergeben haben: 

  • §4 Was bedeutet Hitzeschutz genau?   Welche Maßnahmen sind zu ergreifen? 

Die Begründung ist abzuwarten, was die Standards sein werden. Wir nehmen die Frage mit an das SMS in die Liga-Veranstaltung auf. Sicherlich macht es Sinn, sich einen Überblick über die eigenen bereits getroffenen Maßnahmen einen Überblick zu verschaffen und diese bspw. In einem Hitzeschutzkonzept zu dokumentieren.  

  • §5 Selbstbestimmung: Was mache ich, wenn ich für Mobiliar der Einrichtung keine Lagerflächen habe? 

Die Teilnehmenden weisen darauf hin, dass der Aushandlungsprozess mit Klient*innen über eigene / neue oder Bestandmöbel auch an Umständen wie der Möglichkeit zur Lagerung von Bestandsmöbeln hängt. Das Recht auf Selbstbestimmung laut BTHG ist zu Recht ein sehr hohes Gut auch in der Raumgestaltung. 

  • § 27: Der Tag ist nun definiert: 6-20Uhr 
  • Bei welchen (baulichen) Veränderungen ist der Bestandsschutz der Einrichtungen verwirkt? 

Diese Frage wird in die Liga-Informationsveranstaltung eingebracht. 

  • Kann ich in anbieterverantworteten WGs externe Pflegedienste beauftragen? 

Wie sind Sie leistungsrechtlich vereinbart – als wbW oder als bW? Die Zuordnung zur anbieterverantworteten WG beschreibt ausschließlich das Ordnungsrecht, nicht das Leistungsrecht. 

  • Bitte die VO nach Veröffentlichung in praktikablem Format teilen. - SMS ist angefragt 

Veranstaltungstipps im Referat Teilhabe und Schnittstellen

1. Fachtag Teilhabe 2025 

Save the Date: Der Fachtag Teilhabe des Paritätischen Sachsen wird am 02.09.2025 durchgeführt.

2. Eingliederungshilfe SGB IX und Pflegeversicherung SGB XI gemeinsam in einer Einrichtung am 05.03.2025 (Parikom)

Der nächste Jour fixe Teilhabe findet am Mittwoch 12.02.2025 von 9.00 - 10.30 Uhr statt.  

Nutzen Sie die Möglichkeit, um jeden 2. Mittwoch im Monat Ihre Themen einzubringen, gemeinsam mit anderen Organisationen ihres Tätigkeitsfeldes in den Austausch zu kommen und Lösungsideen für Ihren Arbeitsalltag zu finden.  

Termine 2025: 12.02.2025; 12.03.2025; 09.04.2025; 14.05.2025; 10.06.2025 (ACHTUNG Dienstag!); Juli entfällt (Ferien); 13.08.2025; 10.09.2025; Oktober entfällt (Ferien); 13.11.2025 (ACHTUNG Donnerstag!); 10.12.2025  

Gerne können Sie uns auch schon im Vorfeld der Veranstaltungen Hinweise auf Ihre Themen zusenden.

Die Idee zum Konzept der Veranstaltung lesen Sie in unserer Fachinformation „Konzept für Veranstaltungsformate im Arbeitsbereich Teilhabe des Paritätischen Sachsen“ 

Eine Teilnahme am Jour fixe ist ohne Anmeldung über folgenden Link möglich:?LINK JF Teilhabe.

Meeting-ID: 815 8788 2737
Kenncode: 715928

Kontakt im Paritätischen Sachsen:

Anne Cellar 
Referentin Teilhabe
Tel: 0351 - 828 71 150
E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de

Zu den Entgelt relevanten Themen berichtete Johannes Kokot: 

Johannes Kokot
Referent Entgelte
0351 - 828 71 147
E-Mail: johannes.kokot (at) parisax.de