Themen waren u.a. Sachstand DVO zum WTG, Leistungs- und Vergütungssystematik im wbW, Dolmetscherleistungen, aktuelle Entwicklungen in der Kommissionsarbeit und die SächsPflegeHygVO.
Themen aus vorherigen Jour fixe Teilhabe zur Wiedervorlage
1. Ergebnis eines ersten Austauschs zur Leistungs- und Vergütungssystematik im wbW
Am 02.05.2024 tauschten sich Paritätische Mitgliedsorganisationen zu denkbaren Richtungen der neuen Leistungs- und Vergütungssystematik im wbW aus.
Vereinbart wurde, sich gegen eine Fachleistungsstundensystematik auszusprechen.
Es soll an einem System auf Grundlage von Gruppen vergleichbarer Bedarfe gearbeitet werden. Zur Orientierung dienen Zeitkorridore. In den Verhandlungen ist ein Leistungsrahmen von Schlüssen unter 1:11, 1:11 bis 1:3 anzustreben, was 99 % der Leistungsberechtigten umfasst.
Die Nettojahresarbeitszeit soll in diesem Zusammenhang diskutiert werden. Dabei ist anzustreben, eine Kalkulationshilfe zu erstellen, die die Individualität der Träger widerspiegelt. Dazu sind Rubriken (nicht abschließende Aufzählung) zu vereinbaren. Ein Vorschlag dazu wird erarbeitet.
2. Umgang mit Klinikaufenthalten im wbW
An den Landesverband wurde seitens Mitgliedern herangetragen, dass der KSV bei Meldung von Klinikaufenthalten zunehmend pauschal die Leistungen des wbW einstellt, da die Klient*innen sich nicht in der eigenen Häuslichkeit aufhalten.
Der Paritätische hat auf Nachfrage erfahren, dass die Strategie des KSV momentan die Ablehnung dieser Leistungen in der Leistungsbewilligung ist. Denkbar sei aber, eine Leistung zur Krankenhausassistenz gesondert zu treffen. Dies muss im Konzeptionalisiserungsprozess der neuen Leistungs- und Vergütungssystematik im wbW mitgedacht werden.
Erfahrungen der Träger sind:
Vereinbarung: Es sind Einzelfallbewertungen erforderlich. Die Mitglieder informieren im Jour fixe über Ergebnisse von Widerspruchsverfahren.
3. Sachstand SächsWTG / DVO
Das „Gesetz zur Reform des Sächsischen Heimrechts“ (Sächsisches Wohnteilhabegesetz - SächsWTG) wurde am 20.03.2024 im Sächsischen Landtag beschlossen (siehe dazu auch: Fachinformation).
Ein Arbeitsentwurf der DVO wird in der 22. KW (Anm.: verschoben auf die 25. KW) zur Anhörung erwartet. Der Paritätische wird seine Mitglieder zu gegebener Zeit einbinden.
4. Dolmetscherleistungen Menschen mit sprachlichen Barrieren für ambulanten Eingliederungshilfe
Im Rahmen der ambulanten Eingliederungshilfe ist für Menschen mit sprachlichen Barrieren eine Verständigung häufig nur sehr eingeschränkt möglich ist. Es ist nicht möglich Arbeitsinhalte zu vermitteln, geschweige denn Hilfeziele zu besprechen und Betreuungsvereinbarungen abzuschließen. Die Übersetzungsmöglichkeiten per App sind auch nur ein eingeschränktes Hilfsmittel. Dolmetscherkosten werden vom KSV nicht übernommen und sind lt. SGB XII nicht im Rahmen der Leistung vorgesehen und finanzierbar.
Der Paritätische hat sich zu der Thematik mit der Fachstelle für Migration und Behinderung ausgetauscht:
Der Paritätische nimmt den Hinweis mit, welche Rolle Migrationsberatungen hierbei spielen könnten. Zu klären: Gibt es Möglichkeiten der Kooperationen mit Migrationssozialdiensten zur Übernahme der Dolmetscherrolle?
5. Umgang mit Aufforderung zum Umzug, wenn Miete über der KDU-Wert liegt
Der KSV ist dabei an bundesrechtliche Vorgaben gebunden. Es sollte immer geprüft werden, ob die Ü-125 Regelung greift. Im Austausch wurde festgestellt, dass es um individuelle Lösungen geht. Ein Hinweis war die Veranlassung einer Prüfung, ob eine Umzugsfähigkeit besteht.
Aktuelle Themen
1. Aktuelle Entwicklungen AG Konzeptentwicklung
Die neuen Leistungs- und Vergütungssystematik der besonderen Wohnformen wird derzeit evaluiert. Der KSV erklärte in einer Klausur am 03.05.2024, dass er den gesamten Prozess überdenkt.
Bereits bevor die Ergebnisse der modellhaften Erprobung ausgewertet sind, hadert der KSV mit sich, ob er die Umstellung der Systematik so noch mitträgt. Herr Pätzold, der auch die AG Konzeptentwicklung leitet - spricht hier von Rechtsunsicherheiten im aktuell geeinten Bemessungsverfahren der Leistungen. Deshalb könnte die ganze Systematik gekippt werden. Der jahrelange Prozess soll - so argumentiert der KSV im Moment - quasi von vorn starten. In einer ersten sehr grob vorgestellten Idee wurde ein anderes ergänzendes Verfahren vorgeschlagen. Die ganze Systematik müsste wieder aufwendig erarbeitet und erprobt werden. Dies bedeutete eine Verlängerung des aktuellen Rahmenvertrags um mindestens zwei eher vier Jahre oder mehr Jahre.
Die Leistungserbringervertreter*innen der AG Konzeptentwicklung sehen Anpassungsbedarfe in der aktuell erprobten Systematik und werden diese jedoch nicht neu aufstellen, sofern es die Evaluationsergebnisse nicht fordern. Diese gilt es abzuwarten. Weder der Mehrwert noch die Sicherheit, dass die Rechtsunsicherheiten hier beseitigt sind, sind in der neuen unausgereiften Idee des KSV sichtbar.
Klarheit über die aktuellen Ziele des KSV werden erst in den nächsten Wochen erwartet. Es sind drei Sonderklausuren bis Ende Mai 2024 geplant. Hier haben die Leistungserbringer das Ziel, die Rechtsunsicherheiten in der bestehenden Systematik aufzulösen und den straffen Zeitplan einzuhalten, um ab 01.01.2026 mit ganz Sachsen in die neue Welt zu starten und das BTHG umsetzen.
Die erste Sondersitzung ist am 17.05.2024 geplant. Hier wollen die Leistungserbringer schauen, wie sich der KSV strategisch aufstellt. Geht es in die Richtung, dass der KSV das System kippt, wird klar signalisiert werden, dass das nicht mitgetragen wird. Frau Hoekstra, Lebenshilfe Sachsen e.V, hat bereits angekündigt, ggf aus dem aktuellen Rahmenvertrag auszusteigen.
Alle Leistungserbringerverbände sind zum Sachstand informiert.
Der Paritätischen Sachsen wird den 17.05.2024 abzuwarten und dann wieder berichten, um unter Einbindung der Mitgliedsorganisationen eine Strategie für das weitere Vorgehen zu entwickeln.
Die Teilnehmenden bestärken den Verband, sich gemeinsam mit den anderen Leistungserbringern sehr klar zu positionieren.
Wichtig war an dieser Stelle auch der Hinweis, dass die Staatsregierung aktiv werden kann und muss, wenn die Rahmenvertragspartner sich nicht einigen. Hier sollte überlegt werden, falls erforderlich zu gegebener Zeit den Druck im politischen Raum zu verstärken.
2. Sächsische Verordnung über Hygiene und Infektionsprävention in vollstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (SächsPflegeHygVO)
Mitglieder werden dazu über das Fachreferat eine Information bekommen und haben die Möglichkeit bis zum 13.05.2024 eine Rückmeldung zu geben, die der Paritätische dann gebündelt an die Liga weitergibt.
3. Vergleichssätze wbW und WfbMDer Paritätische Sachsen prüft, ob und wie eine Abfrage neu auflegt werden kann. Johannes Kokot (Referent Entgelte) nimmt sich dessen an und berichtet im weiteren Verlauf über die Planung.
4. Heimpersonalverordnung
In den Sozialtherapeutischen Wohnstätten wird im 3-Schicht System 24/7 gearbeitet. Daneben machen die Vorgaben bei der Ausbildung die Personalakquise nicht leichter.
Z.B. kann eine Krankenschwester nur mit Zusatzqualifikation in der STW arbeiten, ein Ergotherapeut ist Hilfskraft…usw. Wir bitten um eine Ermöglichung des Einsatzes von Krankenschwestern und Ergotherapeuten (z.B. mit Anerkennung von Berufspraxis), so dass die Suche nach geeignetem Personal auch gelingen kann.
Die Teilnehmenden sind sich einig, dass der zeitnah erwartete Entwurf der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Wohnteilhabegesetz abgewartet wird. Dieser wird auf Praktikabilität geprüft. Die Mitgliedsorganisationen werden eingebunden.
5. Psychiatrieberichterstattung OctoWare
Das von easy soft entwickelte und vom SMS finanzierte Programm kommt in allen unseren Bereichen zum Einsatz. Wir sind auf die Qualität und die lückenlose Dokumentation angewiesen. Das letzte Update war falsch…die Servicemitarbeiter sind nicht immer aussagefähig und können Probleme nicht zeitnah abstellen. Wir bezahlen monatliche Lizenzkosten. Ich bitte um Ihre Unterstützung, dass hier die Arbeit von easy-soft getan wird gemäß Auftrag und Entlohnung.
Teilnehmende berichten, dass hier wohl Überabreitungen stattfinden. Zahlreiche Träger nutzen andere Programme, die sie für geeigneter einschätzen. Der Support durch easy-soft ist durch den Paritätischen Sachsen nicht zu verbessern. Die Teilnehmenden raten davon ab, hier Kraft zu investieren.
Veranstaltungstipps im Referat Teilhabe und Schnittstellen
1. AG Umsetzung BTHG „Schnittstelle Teilhabe und Pflege“ verschoben auf den 13.08.2024
In den aktuellen Strukturen der Eingliederungshilfe tauchen zunehmend Problemlagen auf, wenn Meschen in der Schnittstelle von Eingliederungshilfe und Pflege Leistungen beziehen oder beziehen wollen. Dabei ist in der demographischen Perspektive sicher, dass wir mehr ältere Menschen mit Behinderungen haben werden. In der Veranstaltung wollen wir aktuelle Herausforderungen herausarbeiten. Welche Problemlagen gibt es? Wo setzen wir an, Lösungen zu erarbeiten? Welche Akteure beziehen wir ein?
Die Anmeldung ist hier möglich.
2. Fachtag „Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe“
Die Vertreter*innen der Mitgliedsorganisationen beschäftigten sich in der AG Umsetzung BTHG mit „Wirksamkeit und Wirksamkeitskontrolle in der EGH“
Die AG einigte sich auf einen Paritätischen Vorschlag für die weitere Liga- und Kommissionsarbeit mit dem Ziel der Einarbeitung im Rahmenvertrag ab 2026. Diesen Vorschlag gilt es zu untersetzen und zu verfeinern. Die AG schlägt daher vor, den Fachtag für das Thema zu nutzen. Eine Anmeldung zur Fachtagung Teilhabe “Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe" am 03.09.2024 ist hier bereits möglich.
Der nächste Jour fixe Teilhabe findet am 12.06.2024 von 9.00 - 10.30 Uhr statt.
Nutzen Sie die Möglichkeit, um jeden 2. Mittwoch im Monat Ihre Themen einzubringen, gemeinsam mit anderen Organisationen ihres Tätigkeitsfeldes in den Austausch zu kommen und Lösungsideen für Ihren Arbeitsalltag zu finden.
Termine 2024: 12.06.2024, Juli entfällt (Ferien), 14.08.2024, 10.09.2024 (Achtung Dienstag), Oktober entfällt wg. Ferien, 13.11.2024, 11.12.2024
Gerne können Sie uns auch schon im Vorfeld der Veranstaltungen Hinweise auf Ihre Themen zusenden.
Die vollständige Terminschiene für 2024 lesen Sie in unserer Fachinformation „Konzept für Veranstaltungsformate im Arbeitsbereich Teilhabe des Paritätischen Sachsen“
Eine Teilnahme am Jour fixe ist ohne Anmeldung über folgenden Link möglich: LINK JF Teilhabe.
Meeting-ID: 815 8788 2737
Kenncode: 715928
Kontakt im Paritätischen Sachsen:
Anne Cellar
Referentin Teilhabe
Tel: 0351 - 828 71 150
E-Mail: anne.cellar@parisax.de